Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
syskondata 3D products gmbh
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Rebenring 31, 38106 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 206539
EUID
DEP1103.HRB206539
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 263/18 a
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer
Termine & Fristen
Festsetzung vorläufige Vergütung
17.06.2024
Forderungsprüfung
05.09.2025
Festsetzung Vergütung Hauptverfahren
26.02.2026
Schlusstermin
04.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
a) die technische und wirtschaftliche Beratung und Planung für rechnergesteuerte Fertigungsanlagen (CAE) einschließlich der Anfertigung von Konstruktions- und Betriebs-unterlagen und Überwachung der Ausführung bei Installation und Inbetriebnahme der Anlagen; b) Überlassung von geometriebeschreibenden Daten, die auf eigenen und fremden Rechneranlagen erarbeitet werden; c) Erforschung der Einsatzmöglichkeiten und der Auswirkungen von CAE-Technologie auf strukturelle Veränderungen in Unternehmen (Methoden, Applikationen); d) Entwicklung von Software und Konzepten, die in und bezüglich rechnergesteuerten Fertigungsanlagen eingesetzt werden (CAE-/ CAM-Software); e) Datenmanagement-/ Lifecycle-Verarbeitung von CAD- und anderen Formaten im Service-Betrieb für Unternehmen (PDM/PLM); f) allgemeine Beratung bei der Beschaffung, Einführung und bei Betrieb von Datenverarbeitungsanlagen sowie die Durchführung entsprechender Schulungsmaßnahmen; g) Vertrieb von Softwarelösungen für die Entwicklung und Kalkulation von Produkten und Hardware; h) Durchführung von zu Engineeringdienstleistungen und Datenverarbeitungsanlagen zugehörigen IT-Services; i) Entwicklung und Programmierung von CAD-Methoden und Applikationen; j) Anfertigung von Produkten auf eigenen und fremden Fertigungsanlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der syskondata 3D products gmbh ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer ist bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen sind durch Beschluss vom 17.06.2024 festgesetzt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen mit Stichtag zum 05.09.2025 geprüft. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für das Hauptverfahren beantragt; das Gericht hat diese durch Beschluss vom 26.02.2026 festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Der verfügbare Massebestand beträgt 45.741,02 €, während Insolvenzforderungen in Höhe von 860.650,02 € zu berücksichtigen sind. Es soll eine Schlussverteilung erfolgen. Ein Schlusstermin ist für den 04.05.2026 angesetzt, über die Abnahme der Schlussrechnung, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Anhörung zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels deckender Masse zu entscheiden. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sind bis zum 04.05.2026 schriftlich zu erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 263/18 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der syskondata 3D products gmbh, Rebenring 31, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206539), vertr. d.: Detlef Behrens, Maiskamp 2, 38110 Braunschweig, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian W…
275 IN 263/18 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der syskondata 3D products gmbh, Rebenring 31, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206539), vertr. d.: Detlef Behrens, Maiskamp 2, 38110 Braunschweig, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 60 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 31.07.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 111.516,28 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 22.408,83 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 664,35 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV darf der Mehrbetrag 50 % des Betrages nicht übersteigen, der für die Kosten der Feststellung in die Masse geflossen ist. Als Mehrbetrag sind daher 332,18 EUR anzusetzen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
Zuschläge sollen im Einzelfall und unter Berücksichtigung des Umfangs und der Herausforderungen der Insolvenzverwaltung dafür sorgen, dass die Vergütung angemessen ist.
Das Insolvenzgericht hält den geltend gemachten Zuschlag in Höhe von 30 % für das obstruierende Verhalten des Schuldnervertreters für angemessen. Ebenso erachtet es einen Zuschlag in Höhe von 20 % für den Mehraufwand in Arbeitnehmerangelegenheiten für gerechtfertigt. Auch der bedeutende Mehraufwand aufgrund der ungeordneten Buchhaltung ist mit einem Zuschlag von 25 % zu honorieren. Zwar ist die Buchhaltung essentielle Aufgabe des Insolvenzverwalters, dennoch hat er glaubhaft gemacht, dass ein deutlicher Mehraufwand entstanden ist.
Der Insolvenzverwalter hat selber einen Abschlag von 10 % vorgenommen.
Jedoch ist zudem noch ein Abschlag von 5% anzusetzen, da der Insolvenzverwalter in diesem Verfahren bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig war. Durch die vorläufige Verwaltung ist der Insolvenzverwalter mit der Weiterführung des anschließenden Insolvenzverfahrens weniger belastet, als er es in einem Verfahren ohne vorläufige Verwaltung der Fall wäre (BGH v. 11.05.2006 - IX ZB 38/11, NZI 2013, 1014).
Der Gesetzgeber hat mit § 3 Abs. 2 Buchst. a) InsVV den Abschlag auf die Regelvergütung durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter als Normalfall festgeschrieben.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 249,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 89 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 26.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 263/18 a In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. syskondata 3D products gmbh, Rebenring 31, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206539), vertr. d.: Detlef Behrens, Maiskamp 2, 38110 Braunschweig, (Geschäftsführer), findet im schriftlichen Verfahren Schlusstermin am 04.05.2026 statt über:
a) Abnahme d…
275 IN 263/18 a In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. syskondata 3D products gmbh, Rebenring 31, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206539), vertr. d.: Detlef Behrens, Maiskamp 2, 38110 Braunschweig, (Geschäftsführer), findet im schriftlichen Verfahren Schlusstermin am 04.05.2026 statt über:
a) Abnahme der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anhörung der Gläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse
Einwendungen können schriftlich bis zum 04.05.2026 erhoben werden.
Die Schlussrechnung liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
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Braunschweig, 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
GeschäftsNr.: 275 IN 263/18 a
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der syskondata 3D products gmbh, Rebenring 31, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206539), vertr. d.: Detlef Behrens, Maiskamp 2, 38110 Braunschweig, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer, soll die Schluss…
GeschäftsNr.: 275 IN 263/18 a
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der syskondata 3D products gmbh, Rebenring 31, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206539), vertr. d.: Detlef Behrens, Maiskamp 2, 38110 Braunschweig, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 45.741,02 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 860.650,02 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 275 IN 263/18 a - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Braunschweig, 15.01.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 263/18 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der syskondata 3D products gmbh, Rebenring 31, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206539), vertr. d.: Detlef Behrens, Maiskamp 2, 38110 Braunschweig, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
de…
275 IN 263/18 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der syskondata 3D products gmbh, Rebenring 31, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206539), vertr. d.: Detlef Behrens, Maiskamp 2, 38110 Braunschweig, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 15.01.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 263/18 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der syskondata 3D products gmbh, Rebenring 31, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206539), vertr. d.: Detlef Behrens, Maiskamp 2, 38110 Braunschweig, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
de…
275 IN 263/18 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der syskondata 3D products gmbh, Rebenring 31, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206539), vertr. d.: Detlef Behrens, Maiskamp 2, 38110 Braunschweig, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 21.05.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 263/18 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der syskondata 3D products gmbh, Rebenring 31, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206539), vertr. d.: Detlef Behrens, Maiskamp 2, 38110 Braunschweig, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Chr…
275 IN 263/18 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der syskondata 3D products gmbh, Rebenring 31, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206539), vertr. d.: Detlef Behrens, Maiskamp 2, 38110 Braunschweig, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 41,67 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.04.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 113.584,43 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 17.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 263/18 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der syskondata 3D products gmbh, Rebenring 31, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206539), vertr. d.: Detlef Behrens, Maiskamp 2, 38110 Braunschweig, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stic…
275 IN 263/18 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der syskondata 3D products gmbh, Rebenring 31, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206539), vertr. d.: Detlef Behrens, Maiskamp 2, 38110 Braunschweig, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 05.09.2025 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 05.09.2025 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 05.08.2025
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