Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TIMmunity GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Kastanienallee 40 b, 38104 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 208156
EUID
DEP1103.HRB208156
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 106/23 c
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jan Körber
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
27.03.2025
Prüfungstermin
27.03.2025
Beschluss
23.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und Vertrieb von Hard- und Software sowie die Betätigung im gesamten Bereich der Telekommunikation, sowie die mit diesen Bereichen im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen im In- und Ausland.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIMmunity GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, dessen Vergütung und Auslagen durch Beschluss vom 23.02.2026 festgesetzt wurden. Die Festsetzung basiert auf einer Berechnungsmasse von 138.520,95 EUR, wobei eine Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % gemäß § 63 Abs. 3 InsO gewährt wird. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Zuvor war im schriftlichen Verfahren vom 22.12.2025 eine Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag vorgesehen, wobei Einwendungen binnen zwei Wochen erhoben werden konnten. Zudem wurden nachträglich angemeldete Forderungen mit Stichtag zum 27.03.2025 geprüft; gegen diese Forderungen konnte bis zu diesem Datum Widerspruch erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 106/23 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIMmunity GmbH, Kastanienallee 40b, 38104 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208156), vertr. d.: Karsten Peter Steffens, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jan Körber festgesetzt worden. Gemäß §…
275 IN 106/23 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIMmunity GmbH, Kastanienallee 40b, 38104 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208156), vertr. d.: Karsten Peter Steffens, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jan Körber festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 18.12.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 138.520,95 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 106/23 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIMmunity GmbH, Kastanienallee 40b, 38104 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208156), vertr. d.: Karsten Peter Steffens, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.…
275 IN 106/23 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIMmunity GmbH, Kastanienallee 40b, 38104 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208156), vertr. d.: Karsten Peter Steffens, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 22.12.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 106/23 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIMmunity GmbH, Kastanienallee 40b, 38104 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208156), vertr. d.: Karsten Peter Steffens, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 27.03.2025 geprüft.
Di…
275 IN 106/23 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIMmunity GmbH, Kastanienallee 40b, 38104 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208156), vertr. d.: Karsten Peter Steffens, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 27.03.2025 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 27.03.2025 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 27.02.2025
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