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Insolvenzprofil
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
ist die Herstellung und der Vertrieb von Drucksachen aller Art mit Ausnahme von Buchdruck und Siebdruck. Das Unternehmen darf alle sonstigen Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. Es kann insbesondere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, sie erwerben, pachten, sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der System Print . Medien GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Leipzig hat einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung anberaumt. Dieser dient der Zustimmung zur Führung eines Rechtsstreits gegen den Geschäftsführer der Schuldnerin sowie der möglichen Beendigung dieses Rechtsstreits im Vergleichswege gemäß § 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 InsO. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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