Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Systemhaus Reichow GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Steinriedendamm 15, 38108 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 3210
EUID
DEP1103.HRB3210
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 191/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Hausherr
Adresse
Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig
Telefon
0531/24480-24
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.06.2026 , 19:24 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Beratung, Projektplanung und Schulung sowie Entwicklung, Herstellung und Vertrieb bezüglich und von Computerelektronik und Software.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Systemhaus Reichow GmbH ist am 25.06.2026 um 19:24 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Hausherr bestellt. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 191/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Systemhaus Reichow GmbH, (Zugang Dorfstraße), Mühlenweg 1, 38173 Sickte (AG Braunschweig, HRB 3210), vertr. d.: Jörg Reichow, (Geschäftsführer), ist am 25.06.2026 um 19:24 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet wo…
274 IN 191/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Systemhaus Reichow GmbH, (Zugang Dorfstraße), Mühlenweg 1, 38173 Sickte (AG Braunschweig, HRB 3210), vertr. d.: Jörg Reichow, (Geschäftsführer), ist am 25.06.2026 um 19:24 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/24480-24, Fax: 0531/ 24480-80, E-Mail: chausherr@hausherr-steuerwald.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 25.06.2026
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