Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Systempartner Jena IT-Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Thüringen
Adresse
Brückenstraße 16, 07743 Jena
Handelsregister
Amtsgericht Jena HRB 521373
EUID
DEY1206.HRB521373
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
203 IN 457/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Oliver Junghänel
Adresse
Dr.-Friedrichs-Ring 10, 08056 Zwickau
Telefon
0375 30347 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
06.05.2026 , 18:19 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.06.2026
Widerspruchsfrist
06.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Installation, Konfiguration und Wartung von Geräten der Informationstechnologie und Telekommunikation sowie von Software und Netzwerken und damit zusammenhängende Beratungsleistungen; ferner der Handel mit Geräten der Informationstechnologie, Unterhaltungselektronik und Telekommunikation sowie mit Zubehör, Verbrauchsmaterial und Ersatzteilen für diese Geräte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 06.05.2026 um 18:19 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Systempartner Jena IT-Service GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Junghänel bestellt worden, der beauftragt wurde, Zustellungen gemäß § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen nach § 38 InsO schriftlich zweifach bis zum 25.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Auf einen Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen können bis zum 06.08.2026 beim Amtsgericht Chemnitz eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 203 IN 457/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Systempartner Jena IT-Service GmbH, vertr. d.d. GF Innere Schneeberger Straße 18, 08056 Zwickau, Amtsgericht Jena , HRB 521373
vertreten durch den Geschäftsführer Marc Pötschner
ergeht am 06.05.2026 nachf…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 203 IN 457/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Systempartner Jena IT-Service GmbH, vertr. d.d. GF Innere Schneeberger Straße 18, 08056 Zwickau, Amtsgericht Jena , HRB 521373
vertreten durch den Geschäftsführer Marc Pötschner
ergeht am 06.05.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Installation, Konfiguration und Wartung von Geräten der Informationstechnologie und Telekommunikation sowie von Software und Netzwerken und damit zusammenhängende Beratungsleistungen, Handel mit Geräten sowie Zubehör, Verbrauchsmaterial und Ersatzteilen.) wird am 06.05.2026 um 18:19 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Oliver Junghänel
Dr.-Friedrichs-Ring 10
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 30347 0
Telefax: 0375 30347 22
Email geschäftlich: zwickau@hkp-rechtsanwaelte.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 25.06.2026 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 06.08.2026 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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