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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
die Herstellung und der Vertrieb von Parfümartikeln, Kosmetikartikeln, Körperpflegeartikeln, Nahrungsergänzungsmitteln, Wasseraufbereitungsartikeln, Textilien und Schmuck sowie Geschenkartikeln jeglicher Art.
Das Amtsgericht Dortmund hat am 20.05.2026 um 11:38 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der T-COSMETIC International GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 8873 eingetragen und betreibt die Herstellung und den Vertrieb von Parfüm-, Kosmetik-, Körperpflegeartikeln sowie Nahrungsergänzungsmitteln. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Michael Bien bestellt worden. Mit der Anordnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO verfügt worden, wonach Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen.
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