Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
T. Hauff Transport GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Zweibrücken HRB 32394
EUID
DET3403V.HRB32394
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 82/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jürgen Roth
Adresse
Fritz-Wunderlich-Straße 49 D, 66869 Kusel
Telefon
06381-92250
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.09.2026 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der T. Hauff Transport GmbH mit Sitz in Dahn ist Gegenstand dieser Bekanntmachung. Am 29.09.2026 hat das Amtsgericht Pirmasens die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin getroffen. Mit diesem Schritt sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jürgen Roth bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, ihre Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung steht der Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls Gläubigern bei Rügen fehlender internationaler Zuständigkeit eine sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 82/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der T. Hauff Transport GmbH, Industriestraße 6, 66994 Dahn, vertr. d.: Kai Uwe Baumann, als Geschäftsführer, Industriestraße 6, 66994 Dahn, (Geschäftsführer), ist am 29.09.2026 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeor…
1 IN 82/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der T. Hauff Transport GmbH, Industriestraße 6, 66994 Dahn, vertr. d.: Kai Uwe Baumann, als Geschäftsführer, Industriestraße 6, 66994 Dahn, (Geschäftsführer), ist am 29.09.2026 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jürgen Roth, Fritz-Wunderlich-Straße 49 D, 66869 Kusel, Tel.: 06381-92250, Fax: 06381-922539, E-Mail: info@kanzlei-rcpp.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 29.09.2026
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