Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Taferner, Achim
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Adresse
Erbacher Straße 5, 64283 Darmstadt
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRA 83581
EUID
DEM1103.HRA83581
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 865/19
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Termine & Fristen
Eröffnung
23.07.2020
Forderungsanmeldefrist
15.03.2024
Stellungnahmefrist Vergütung
23.04.2024
Schlusstermin
18.06.2024
Aufhebung des Verfahrens
17.12.2025
Restschuldbefreiung
23.07.2026
Einspruchsfrist Restschuldbefreiung
27.08.2026
Restschuldbefreiung erteilt
02.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Achim Taferner ist am 23.07.2020 eröffnet worden. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Forderungen angemeldet und geprüft. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist am 07.05.2024 festgesetzt worden, wobei die Insolvenzmasse mit 21.077,14 EUR ermittelt wurde. Das Verteilungsverzeichnis ist am 07.05.2024 zur Einsicht niedergelegt worden; dabei sind Forderungen in Höhe von 140.349,31 EUR berücksichtigt worden, während aus der Masse ca. 16.896,79 EUR zur Verteilung standen. Der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt worden, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist. Ein Schlusstermin sowie ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 18.06.2024 bestimmt worden. Spätestens an diesem Tag müssen Widersprüche, Stellungnahmen und Anträge eingegangen sein. Das Verfahren ist gemäß § 200 InsO am 17.12.2025 aufgehoben worden. Für das anschließende Restschuldbefreiungsverfahren ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche zum Treuhänder bestimmt worden. Die Abtretungsfrist beträgt längstens drei Jahre beginnend mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Achim Taferner ist am 23.07.2020 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt und ein Verteilungsverzeichnis niedergelegt. Bei der Schlussverteilung waren Forderungen in Höhe von 140.349,31 EUR zu berücksichtigen, wofür ca. 16.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Achim Taferner ist am 23.07.2020 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt und ein Verteilungsverzeichnis niedergelegt. Bei der Schlussverteilung waren Forderungen in Höhe von 140.349,31 EUR zu berücksichtigen, wofür ca. 16.896,79 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung standen. Der Schlusstermin ist am 18.06.2024 bestimmt worden. Das Verfahren ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Im Anschluss daran läuft das Restschuldbefreiungsverfahren. Die Laufzeit der Abtretungserklärung endet am 23.07.2026. Das Gericht beabsichtigt, die Restschuldbefreiung zu erteilen, sofern keine Anträge auf Versagung bis zum 27.08.2026 eingehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Achim Taferner ist am 23.07.2020 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt und eine Nachtragsvergütung aufgrund einer Erhöhung der Insolvenzmasse von 21.077,14 EUR auf 24.771,30 EUR angeordnet. Das Verfahren ist gemäß § 200 …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Achim Taferner ist am 23.07.2020 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt und eine Nachtragsvergütung aufgrund einer Erhöhung der Insolvenzmasse von 21.077,14 EUR auf 24.771,30 EUR angeordnet. Das Verfahren ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Die pfändbaren Bezüge des Schuldners sind ab Aufhebung an den Treuhänder abgetreten. Die Laufzeit der Abtretungserklärung endete am 23.07.2026. Das Gericht beabsichtigt, die Restschuldbefreiung gemäß § 300 InsO zu erteilen. Gläubiger haben bis zum 27.08.2026 Gelegenheit, Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung einzureichen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Achim Taferner ist am 23.07.2020 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde das Verfahren gemäß § 200 InsO aufgehoben, wobei ein Treuhänder zur Überwachung der Abtretung pfändbarer Bezüge bestellt wurde. Die Laufzeit der Abtretungserklärung beträgt längstens drei Jahre ab Ve…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Achim Taferner ist am 23.07.2020 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde das Verfahren gemäß § 200 InsO aufgehoben, wobei ein Treuhänder zur Überwachung der Abtretung pfändbarer Bezüge bestellt wurde. Die Laufzeit der Abtretungserklärung beträgt längstens drei Jahre ab Verfahrensöffnung. Das Insolvenzgericht hat die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie nachträglich die ergänzende Vergütung festgesetzt. Zudem wurden Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft und ein Verteilungsverzeichnis niedergelegt; für die Schlussverstellung standen ca. 16.896,79 EUR zur Verfügung. Im Anschluss daran wurde das Restschuldbefreiungsverfahren eingeleitet. Die Laufzeit der Abtretungserklärung endete am 23.07.2026. Nach Ablauf der Einspruchsfrist und ohne Anträge auf Versagung ist dem Schuldner die Restschuldbefreiung gemäß § 300 InsO erteilt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 865/19: Für das Restschuldbefreiungsverfahren des Achim Taferner, geb. am 14.05.1966, Darmstraße 5, 64287 Darmstadt, Inhaber von "The Green Sheep e. K." (AG Darmstadt, HRA 83581), wird zum Treuhänder/zur Treuhänderin Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151-501233-0, Fax: 061…
9 IN 865/19: Für das Restschuldbefreiungsverfahren des Achim Taferner, geb. am 14.05.1966, Darmstraße 5, 64287 Darmstadt, Inhaber von "The Green Sheep e. K." (AG Darmstadt, HRA 83581), wird zum Treuhänder/zur Treuhänderin Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151-501233-0, Fax: 06151-501233-9, Internet: www.hgw.de bestimmt. Die Abtretungsfrist beträgt längstens drei Jahre beginnend mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.07.2020.
Die pfändbaren Bezüge des Schuldners nach Maßgabe der Abtretungserklärung (§ 287 Abs. 2 InsO) gehen ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens auf den/die Treuhänder/in über.
Amtsgericht Darmstadt, 17.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 865/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Achim Taferner, geb. am 14.05.1966, Darmstraße 5, 64287 Darmstadt, Inhaber von "The Green Sheep e. K." (AG Darmstadt, HRA 83581), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben. Zum Treuhänder/Zur Treuhänderin wird Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283 Darm…
9 IN 865/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Achim Taferner, geb. am 14.05.1966, Darmstraße 5, 64287 Darmstadt, Inhaber von "The Green Sheep e. K." (AG Darmstadt, HRA 83581), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben. Zum Treuhänder/Zur Treuhänderin wird Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151-501233-0, Fax: 06151-501233-9, Internet: www.hgw.de bestimmt.
Die Abtretungsfrist beträgt längstens drei Jahre beginnend mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.07.2020.
Die pfändbaren Bezüge des Schuldners nach Maßgabe der Abtretungserklärung (§ 287 Abs. 2 InsO) gehen ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens auf den/die Treuhänder/in über.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 17.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 865/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Achim Taferner, geb. am 14.05.1966, Darmstraße 5, 64287 Darmstadt, Inhaber von "The Green Sheep e. K." (AG Darmstadt, HRA 83581), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfah…
Geschäfts-Nr. 9 IN 865/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Achim Taferner, geb. am 14.05.1966, Darmstraße 5, 64287 Darmstadt, Inhaber von "The Green Sheep e. K." (AG Darmstadt, HRA 83581), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 15.03.2024 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 16.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 865/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Achim Taferner, geb. am 14.05.1966, Darmstraße 5, 64287 Darmstadt, Inhaber von "The Green Sheep e. K." (AG Darmstadt, HRA 83581), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erha…
9 IN 865/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Achim Taferner, geb. am 14.05.1966, Darmstraße 5, 64287 Darmstadt, Inhaber von "The Green Sheep e. K." (AG Darmstadt, HRA 83581), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 23.04.2024. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 26.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 865/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Achim Taferner, geb. am 14.05.1966, Darmstraße 5, 64287 Darmstadt, Inhaber von "The Green Sheep e. K." (AG Darmstadt, HRA 83581), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 15 % erhöht zzgl.
3. …
9 IN 865/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Achim Taferner, geb. am 14.05.1966, Darmstraße 5, 64287 Darmstadt, Inhaber von "The Green Sheep e. K." (AG Darmstadt, HRA 83581), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 15 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 21.077,14 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR.
Der Insolvenzverwalter hat für die Aufarbeitung der ungeordneten Buchhaltung sowie der steuerrechtlichen Buchführung einen Zuschlag von 15 % geltend gemacht. Dies ist laut Kommentierung zulässig (vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Auflage, § 3 InsVV RndNr. 78). und nach Ansicht des Gerichts auch der Höhe nach gerechtfertigt. Der Zuschlag wurde daher wie beantragt festgesetzt.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 07.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 865/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Achim Taferner, geb. am 14.05.1966, Darmstraße 5, 64287 Darmstadt, Inhaber von "The Green Sheep e. K." (AG Darmstadt, HRA 83581), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. De…
9 IN 865/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Achim Taferner, geb. am 14.05.1966, Darmstraße 5, 64287 Darmstadt, Inhaber von "The Green Sheep e. K." (AG Darmstadt, HRA 83581), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 140.349,31 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 16.896,79 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 07.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 865/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Achim Taferner, geb. am 14.05.1966, Darmstraße 5, 64287 Darmstadt, Inhaber von "The Green Sheep e. K." (AG Darmstadt, HRA 83581), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin…
9 IN 865/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Achim Taferner, geb. am 14.05.1966, Darmstraße 5, 64287 Darmstadt, Inhaber von "The Green Sheep e. K." (AG Darmstadt, HRA 83581), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 18.06.2024. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO, Anträge der Gläubiger gemäß § 292 Abs. 2 InsO (Obliegenheitsüberwachung) .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 07.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 865/19: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Achim Taferner, geb. am 14.05.1966, Darmstraße 5, 64287 Darmstadt, Inhaber von "The Green Sheep e. K." (AG Darmstadt, HRA 83581), endete die Laufzeit der Abtretungserklärung mit dem 23.07.2026. Das Gericht beabsichtigt die Restschuldbefreiung gem. § 300 InsO zu erte…
9 IN 865/19: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Achim Taferner, geb. am 14.05.1966, Darmstraße 5, 64287 Darmstadt, Inhaber von "The Green Sheep e. K." (AG Darmstadt, HRA 83581), endete die Laufzeit der Abtretungserklärung mit dem 23.07.2026. Das Gericht beabsichtigt die Restschuldbefreiung gem. § 300 InsO zu erteilen. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung oder Stellungnahmen der Insolvenzgläubiger müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis zum 27.08.2026 (Ausschlussfrist) vorliegen.
Amtsgericht Darmstadt, 23.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 865/19: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Achim Taferner, geb. am 14.05.1966, Darmstraße 5, 64287 Darmstadt, Inhaber von "The Green Sheep e. K." (AG Darmstadt, HRA 83581), wurde die Vergütung des Treuhänders durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt auf
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR Um…
9 IN 865/19: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Achim Taferner, geb. am 14.05.1966, Darmstraße 5, 64287 Darmstadt, Inhaber von "The Green Sheep e. K." (AG Darmstadt, HRA 83581), wurde die Vergütung des Treuhänders durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt auf
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % sowie
3. X EUR Auslagen zuzüglich
4. X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Treuhänder wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Treuhänders wird nach den Vorschriften der §§ 14 ff. InsVV berechnet.
Danach wird die Vergütung nach der Summe der Beträge berechnet, die auf Grund der Abtretungserklärung des Schuldners (§ 287 Abs. 2 InsO) oder auf andere Weise zur Befriedigung der Gläubiger des Schuldners bei dem Treuhänder eingehen.
In der Regel soll die Vergütung jedoch mindestens 100,00 EUR für jedes Jahr der Tätigkeit betragen.
Hier wurde von dem Treuhänder die Mindestvergütung für 1 Jahre beantragt.
Der geltend gemachte Zeitaufwand entspricht dem Zeitraum der Tätigkeit des Treuhänders.
Nach § 16 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung die von dem Treuhänder zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Dem Antrag des Treuhänders konnte aus den vorgenannten Gründen in vollem Umfang stattgegeben werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 04.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 865/19 .In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Achim Taferner, geb. am 14.05.1966, Darmstraße 5, 64287 Darmstadt, Inhaber von "The Green Sheep e. K." (AG Darmstadt, HRA 83581), wird die ergänzende Vergütung des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X …
Geschäfts-Nr.: 9 IN 865/19 .In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Achim Taferner, geb. am 14.05.1966, Darmstraße 5, 64287 Darmstadt, Inhaber von "The Green Sheep e. K." (AG Darmstadt, HRA 83581), wird die ergänzende Vergütung des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % sowie
3. X EUR Auslagen zuzüglich
4. X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
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X EUR Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Mit Beschluss vom 07.05.2024 wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters im eröffneten Verfahren auf X Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer festgesetzt.
Die Vergütungsfestsetzung basierte auf der seinerzeit vorhandenen Insolvenzmasse in Höhe von 21.077,14 Euro. Bis zur Beendigung des Verfahrens erhöhte sich diese auf 24.771,30 Euro.
Auf Grund des Anstiegs der Berechnungsgrundlage, war nunmehr auch die Anpassung der Vergütung zu beschließen. Insoweit darf auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 26.01.2006 IX ZB 183/04 Bezug genommen werden. Ein entsprechender Antrag des Insolvenzverwalters liegt vor.
Die Vergütung, basierend auf der nunmehr maßgeblichen Berechnungsgrundlage, beläuft sich auf X Euro. Bereits festgesetzt wurden X Euro, sodass noch die Differenz in Höhe von X Euro festzusetzen war.
Die pauschalen Auslagen aus der Gesamtvergütung belaufen sich auf X (30% aus X Euro). Bereits festgesetzt wurden X Euro, sodass insoweit noch die Differenz in Höhe von X Euro festzusetzen war.
Neben der Vergütung und der Auslagen war auch die jeweilige Umsatzsteuer in die Festsetzung aufzunehmen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 23.08.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 865/19: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Achim Taferner, geb. am 14.05.1966, Darmstraße 5, 64287 Darmstadt, Inhaber von "The Green Sheep e. K." (AG Darmstadt, HRA 83581), ist dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt worden. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Gläubiger, die zur Zeit der Eröffnung des…
9 IN 865/19: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Achim Taferner, geb. am 14.05.1966, Darmstraße 5, 64287 Darmstadt, Inhaber von "The Green Sheep e. K." (AG Darmstadt, HRA 83581), ist dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt worden. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Gläubiger, die zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner hatten, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben (§§ 300-302, 38 InsO).
Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.
G r ü n d e :
Die Restschuldbefreiung wurde auf Antrag des Schuldners angekündigt. Die Laufzeit der Abtretungserklärung endete am 23.07.2026. Die Beteiligten wurden zum Antrag auf Restschuldbefreiung angehört. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Dem Schuldner ist daher antragsgemäß Restschuldbefreiung zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von demjenigen, dessen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zurückgewiesen wurde, mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 02.09.2026
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