Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tamburaci Logistics & Rent GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 237263
EUID
DEF1103R.HRB237263
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
1589/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Roland Gronau
Adresse
Uhlandstraße 165/166, 10719 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
21.05.2024 , 17:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.07.2024
Berichtstermin
29.08.2024 , 12:10 Uhr
Prüfungstermin
29.08.2024 , 12:10 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tamburaci Logistics & Rent GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Süheyla Erdogan, ist am 21.05.2024 um 17:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Roland Gronau bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 02.07.2024 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Für den 29.08.2024 sind sowohl der Berichtstermin als auch der Prüfungstermin anberaumt. An diesem Termin findet zudem die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere Angelegenheiten nach der Insolvenzordnung statt. Zustellungen werden durch den Insolvenzverwalter durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36t IN 1589/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tamburaci Logistics & Rent GmbH, Schönwalder Straße 80, 13585 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Süheyla Erdogan
Geschäftszweig: Verkehr
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 237263
- Schuldnerin -
|
1. Da…
36t IN 1589/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tamburaci Logistics & Rent GmbH, Schönwalder Straße 80, 13585 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Süheyla Erdogan
Geschäftszweig: Verkehr
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 237263
- Schuldnerin -
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 21.05.2024 um 17.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Roland Gronau
Uhlandstraße 165/166, 10719 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 02.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 29.08.2024, 12:10 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 29.08.2024, 12:10 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.05.2024
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