Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TAR Gesellschaft für Tribünen Architektur Reimann mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schiffahrter Damm 73, 48145 Münster
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 12167
EUID
DER2713.HRB12167
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
85 IN 1016/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht
Adresse
Sperlichstr. 10, 48151 Münster
Telefon
0251/208030
Termine & Fristen
Antragseingang
18.12.2024
Eröffnung
13.10.2025 , 14:19 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.12.2025
Niederschrift Forderungen und Bericht
23.12.2025
Berichtstermin
06.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand der Gesellschaft sind 1. die Beratung, Planung, Konstruktion und der Vertrieb von Tribünen aller Art, 2. Ingenieur- und Architekturleistungen jeglicher Art, 3. die Projektleitung hinsichtlich der in den Ziffern 1. und 2. bezeichneten Gegenstände, auch unter Einbeziehung von Subunternehmern, 4. die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an Gesellschaften, deren Gegenstand denjenigen nach den vorstehenden Ziffern umfasst oder die einen ähnlichen Unternehmensgegenstand haben nebst der Geschäftsführung von solchen Gesellschaften, 5. sämtliche mit den in Ziff. 1 bis 4 bezeichneten Gegenständen in Zusammhang stehenden oder diese fördernden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TAR Gesellschaft für Tribünen Architektur Reimann mbH ist am 13.10.2025 um 14:19 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, der am 18.12.2024 bei Gericht eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.12.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Gläubiger, die Sicherungsrechte in Anspruch nehmen, müssen diese unverzüglich mitteilen. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 06.01.2026. Bis zu diesem Termin können schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensfragen eingereicht werden. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 23.12.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 1016/24
Über das Vermögen
der TAR Gesellschaft für Tribünen Architektur Reimann mbH, Schiffahrter Damm 73, 48145 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Jörg Reimann, Schiffahrter Damm 73, 48145 Münster
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschu…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 1016/24
Über das Vermögen
der TAR Gesellschaft für Tribünen Architektur Reimann mbH, Schiffahrter Damm 73, 48145 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Jörg Reimann, Schiffahrter Damm 73, 48145 Münster
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 13.10.2025, um 14:19 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Sperlichstr. 10, 48151 Münster, Telefon: 0251/208030, Fax: 025120803133.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 06.01.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 23.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 212 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
85 IN 1016/24
Münster, 13.10.2025
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