Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WATERMARK GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lüntener Straße 3, 48683 Ahaus
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 11960
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER2707.HRB11960
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
71 IN 28/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.10.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WATERMARK GmbH ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Im Rahmen des Verfahrens ist Herr Rechtsanwalt Holger Zbick aus wichtigem Grund als Verwalter entlassen worden. An seiner Stelle ist Frau Rechtsanwältin Nicola Oltmanns zur neuen Verwalterin bestellt worden. Gegen den Beschluss steht dem Insolvenzverwalter das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu. Die Erinnerung gegen die Neubestellung muss ebenfalls binnen zwei Wochen eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WATERMARK GmbH ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Im Laufe des Verfahrens ist Herr Rechtsanwalt Holger Zbick als Verwalter entlassen und Frau Rechtsanwältin Nicola Oltmanns zur neuen Verwalterin bestellt worden. Später wurde angeordnet, dass nachträglich angemeldete und …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WATERMARK GmbH ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Im Laufe des Verfahrens ist Herr Rechtsanwalt Holger Zbick als Verwalter entlassen und Frau Rechtsanwältin Nicola Oltmanns zur neuen Verwalterin bestellt worden. Später wurde angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 02.10.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster zur Einsicht aus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WATERMARK GmbH ist anhängig. Im ersten Schritt wurde Herr Rechtsanwalt Holger Zbick aus wichtigem Grund als Verwalter entlassen und Frau Rechtsanwältin Nicola Oltmanns zu seiner Nachfolgerin bestellt. Später wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfah…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WATERMARK GmbH ist anhängig. Im ersten Schritt wurde Herr Rechtsanwalt Holger Zbick aus wichtigem Grund als Verwalter entlassen und Frau Rechtsanwältin Nicola Oltmanns zu seiner Nachfolgerin bestellt. Später wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 02.10.2026 festgelegt wurde. Zudem ist Rechtsanwältin Tanja Kreimer zur Sonderinsolvenzverwalterin für die Prüfung bestimmter Forderungsnummern bestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 28/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11960 eingetragenen WATERMARK GmbH, Lüntener Str. 3, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Harald Müller, Lüntener Str. 3, 48683 Ahaus
ist Her…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 28/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11960 eingetragenen WATERMARK GmbH, Lüntener Str. 3, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Harald Müller, Lüntener Str. 3, 48683 Ahaus
ist Herr Rechtsanwalt Holger Zbick, Marktplatz 2-4, 48712 Gescher aus wichtigem Grund als Verwalter entlassen worden, § 59 InsO.
An seiner Stelle ist Frau Rechtsanwältin Nicola Oltmanns, Marktplatz 2-4, 48712 Gescher, zur neuen Verwalterin bestellt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Entlassung des Insolvenzverwalter/Treuhänders bzw. Treuhänders in der Restschuldbefreiungsphase steht dem Insolvenzverwalter/Treuhänder bzw. Treuhänder in der Restschuldbefreiungsphase das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 59 Abs. 2 Satz InsO, 292 Abs. 3 S. 2. InsO, § 313 Abs. 1 S. 3 InsO a.F., § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Soweit mit dem Beschluss auch gleichzeitig eine Neubestellung erfolgt, ist gegen diesen Beschluss der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
71 IN 28/22
Amtsgericht Münster, 15.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 28/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11960 eingetragenen WATERMARK GmbH, Lüntener Str. 3, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Harald Müller, Lüntener Str. 3, 48683 Ahaus
wird an…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 28/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11960 eingetragenen WATERMARK GmbH, Lüntener Str. 3, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Harald Müller, Lüntener Str. 3, 48683 Ahaus
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
02.10.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
71 IN 28/22
Amtsgericht Münster, 06.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 28/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11960 eingetragenen WATERMARK GmbH, Lüntener Str. 3, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Harald Müller, Lüntener Str. 3, 48683 Ahaus
wird Re…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 28/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11960 eingetragenen WATERMARK GmbH, Lüntener Str. 3, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Harald Müller, Lüntener Str. 3, 48683 Ahaus
wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der Forderungen lfd. Nr. 25, 26, 28 bis 31. In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
71 IN 28/22
Amtsgericht Münster, 01.09.2026
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