Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TASAWO UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 109669
EUID
DEP1103.HRB109669
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Zweibrücken
Aktenzeichen
1 IN 22/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Dipl. BW. (AfAS) Simone Gisdal
Adresse
Kirchwies 4, 66119 Saarbrücken
Telefon
0681/87625-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.09.2025 , 10:00 Uhr
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.04.2026 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TASAWO UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Wolfsburg wurde zunächst am 04.09.2025 durch das Amtsgericht Wolfsburg eröffnet. Mit Beschluss vom selben Tag wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und die vorläufige Insolvenzverwalterin Johanna Trittermann bestellt. Am 21.04.2026 erging ein weiterer Beschluss des Amtsgerichts Zweibrücken, der die vorläufige Verwaltung des Vermögens erneut anordnete und die vorläufige Insolvenzverwalterin Simone Gisdal bestellte. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der jeweiligen vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin wurden aufgefordert, nur noch unter Beachtung der Beschlüsse zu leisten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 22/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TASAWO UG (haftungsbeschränkt), Am Kindergarten 13, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 109669), vertr. d.: Vasylii Kindra, Schneidergasse 25, 66901 Schönenberg-Kübelberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der vollständige Beschluss kann in der G…
1 IN 22/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TASAWO UG (haftungsbeschränkt), Am Kindergarten 13, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 109669), vertr. d.: Vasylii Kindra, Schneidergasse 25, 66901 Schönenberg-Kübelberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 22/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TASAWO UG (haftungsbeschränkt), Am Kindergarten 13, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 109669), vertr. d.: Vasylii Kindra, Schneidergasse 25, 66901 Schönenberg-Kübelberg, (Geschäftsführer), ist am 21.04.2026 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung de…
1 IN 22/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TASAWO UG (haftungsbeschränkt), Am Kindergarten 13, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 109669), vertr. d.: Vasylii Kindra, Schneidergasse 25, 66901 Schönenberg-Kübelberg, (Geschäftsführer), ist am 21.04.2026 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Dipl. BW. (AfAS) Simone Gisdal, Kirchwies 4, 66119 Saarbrücken, Tel.: 0681/87625-0, Fax: 0681/87625100, E-Mail: saarbruecken@schultze-braun.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 83/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TASAWO UG (haftungsbeschränkt), Am Kindergarten 13, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 109669), vertr. d.: Vasylii Kindra, (Geschäftsführer), ist am 04.09.2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet word…
25 IN 83/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TASAWO UG (haftungsbeschränkt), Am Kindergarten 13, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 109669), vertr. d.: Vasylii Kindra, (Geschäftsführer), ist am 04.09.2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Wirtsch. jur. Johanna Trittermann, Appelhagen Rechtsanw. Steuerber. PartGmbB, Theodor-Heuss-Str. 5 A, 38122 Braunschweig, Tel.: 0531/28 28 376, Fax: 0531/28 20 525, E-Mail: insolvenz@appelhagen.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 04.09.2025
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