Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TAT GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Frydagstraße 21, 44536 Lünen
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 18134
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER3208.HRB18134
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 59/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
06.08.2024 , 11:28 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.09.2024
Prüfungstermin
01.11.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
19.11.2024
Prüfungsstichtag nachträglicher Forderungen
29.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Transporten und Logistik, Vermietung von Nutzfahrzeugen, Überlassung von Fahrpersonal und Import und Export von Waren aller Art.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Transport & Logistik
Subbranche
Spedition
Nebenbranche
Vermietung & Leasing
Geschäftstätigkeit
Durchführung von Transporten und Logistik, Vermietung von Nutzfahrzeugen sowie Import und Export von Waren
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bonn hat am 06.08.2024 um 11:28 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TAT GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags einer Gläubigerin, der am 30.04.2024 bei Gericht eingegangen war, wegen Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Linda Nowak ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.09.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 01.11.2024. Dieser Termin dient zugleich als erste Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 01.10.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TAT GmbH ist am 06.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Antragsgegnerin war eine Gläubigerin, deren Antrag am 30.04.2024 bei Gericht eingegangen war. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Linda Nowak ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen ende…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TAT GmbH ist am 06.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Antragsgegnerin war eine Gläubigerin, deren Antrag am 30.04.2024 bei Gericht eingegangen war. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Linda Nowak ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 16.09.2024. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 01.11.2024 statt. Am 19.11.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TAT GmbH ist am 06.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Antragsstellerin war eine Gläubigerin. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Linda Nowak ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 16.09.2024. Der Prüfungstermin, der zugleich der …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TAT GmbH ist am 06.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Antragsstellerin war eine Gläubigerin. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Linda Nowak ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 16.09.2024. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 01.11.2024 statt. Am 19.11.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. In einem weiteren Verfahrensschritt werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der entsprechende Prüfungsstichtag ist der 29.10.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 59/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 18134 eingetragenen TAT GmbH, Freydagstr. 21, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ivan Juric, zuletzt wohnhaft Bremer Straße 1, 53844 Troisdorf
Geschäftszweig: Durchführ…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 59/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 18134 eingetragenen TAT GmbH, Freydagstr. 21, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ivan Juric, zuletzt wohnhaft Bremer Straße 1, 53844 Troisdorf
Geschäftszweig: Durchführung von Transporten und Logistik, Vermietung von Nutzfahrzeugen, Überlassung von Fahrpersonal un Import und Export von Waren aller Art
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 06.08.2024, um 11:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Linda Nowak, Kölner Straße 33 B, 53840 Troisdorf, Telefon: 02241/1230610, Fax: 022411230611.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 01.11.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 01.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
96 IN 59/24
Bonn, 06.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 59/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 18134 eingetragenen TAT GmbH, Freydagstr. 21, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ivan Juric, zuletzt wohnhaft Bremer Straße 1, 53844 Troisdorf…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 59/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 18134 eingetragenen TAT GmbH, Freydagstr. 21, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ivan Juric, zuletzt wohnhaft Bremer Straße 1, 53844 Troisdorf
ist am 19.11.2024 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
96 IN 59/24
Amtsgericht Bonn, 20.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 59/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 18134 eingetragenen TAT GmbH, Freydagstr. 21, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ivan Juric, zuletzt wohnhaft Bremer Straße 1, 53844 Troisdorf…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 59/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 18134 eingetragenen TAT GmbH, Freydagstr. 21, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ivan Juric, zuletzt wohnhaft Bremer Straße 1, 53844 Troisdorf
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
96 IN 59/24
Amtsgericht Bonn, 17.09.2026
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