Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Betreiben einer Do it yourself (DIY)-Werkstatt, der Aufbau von Marken im DIY-Bereich, die Zurverfügungstellung von Handwerkszeug und Handwerksmaschinen, der Aufbau eines Kurssystems sowie die Abwicklung von Auftragsarbeiten und hiermit zusammenhängender Aufbau von Marken im Gastronomiebereich sowie die Beratung von Firmen im Markenumfeld.
Im Insolvenzverfahren der Tatcraft GmbH, Frankfurt am Main, hat das Insolvenzgericht die Prüfung der bis zum 10.11.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung können der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin bis zum 24.11.2025 schriftlich Widerspruch bei dem Insolvenzgericht erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist kein Widerspruch erhoben wird, gilt die nachgemeldete Forderung als festgestellt.
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