Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Taucher Frey GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRB 27342
EUID
DEX1721R.HRB27342
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 128/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ingmar Jarchow
Adresse
Drehbahn 9, 20354 Hamburg
Telefon
040 - 350 169 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.04.2026 , 13:34 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 7. April 2026 im Antragsverfahren über das Vermögen der Taucher Frey GmbH, einer Gesellschaft mit Sitz in Hamburg, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Antragstellerin ist durch Geschäftsführer Stefan Frey vertreten. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ingmar Jarchow bestellt. Die Schuldner der Taucher Frey GmbH werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 128/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der Taucher Frey GmbH, Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Unter- und Überwasserarbeiten aller Art, Köhlbranddeich 24, 20457 Hamburg (AG Lübeck, HRB 27342 HL), vertr. d.: Stefan Frey (Geschäftsführer),
ist…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 128/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der Taucher Frey GmbH, Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Unter- und Überwasserarbeiten aller Art, Köhlbranddeich 24, 20457 Hamburg (AG Lübeck, HRB 27342 HL), vertr. d.: Stefan Frey (Geschäftsführer),
ist am 7.4.2026 um 13:34 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg, Tel.: 040 - 350 169 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67h IN 128/26
Amtsgericht Hamburg, 07.04.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
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