Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Vivere GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Dratelnstraße 20, 21109 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 159428
EUID
DEK1101.HRB159428
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
23/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies
Rolle
Sachwalter
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Telefon
040 432 080 0
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
22.05.2026
Berichtstermin
17.06.2026 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
17.06.2026 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Konsumgüterbereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vivere GmbH, Hamburg, ist am 21.01.2026 die Bestellung eines vorläufigen Sachwalters erfolgt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.04.2026 eröffnet worden, wobei die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet ist. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 22.0ielle.2026 schriftlich anzumelden. Für den weiteren Verfahrensverlauf sind zwei Termine am 17.06.2026 um 09:30 Uhr im Ziviljustizgebäude Hamburg (B405) angesetzt: Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie zur Entscheidung über die Person des Sachwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie ein gleichzeitiger Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67h IN 23/26 : Über das Vermögen der Vivere GmbH, Entwicklung und Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Konsumgüterbereich, Dratelnstraße 20, 21109 Hamburg (AG Hamburg, HRB 159428), vertr. d.: Dr. Roland Harste, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2026 um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter is…
67h IN 23/26 : Über das Vermögen der Vivere GmbH, Entwicklung und Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Konsumgüterbereich, Dratelnstraße 20, 21109 Hamburg (AG Hamburg, HRB 159428), vertr. d.: Dr. Roland Harste, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2026 um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, Tel.: 040 432 080 0.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.05.2026 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 02.04.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67h IN 23/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vivere GmbH, Entwicklung und Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Konsumgüterbereich, Dratelnstraße 20, 21109 Hamburg (AG Hamburg, HRB 159428), vertr. d.: Dr. Roland Harste, (Geschäftsführer),
ist am folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Ab…
67h IN 23/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vivere GmbH, Entwicklung und Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Konsumgüterbereich, Dratelnstraße 20, 21109 Hamburg (AG Hamburg, HRB 159428), vertr. d.: Dr. Roland Harste, (Geschäftsführer),
ist am folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, Tel.: 040 432 080 0.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr
Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung ( EU) 2015/848 das Fehlen der
internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die
sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung
durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für
den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die
Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 21.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67h IN 23/26 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Vivere GmbH, Entwicklung und Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Konsumgüterbereich, Dratelnstraße 20, 21109 Hamburg (AG Hamburg, HRB 159428), vertr. d.: Dr. Roland Harste, (Geschäftsführer),
wird die öffentliche Bekanntmachung vom 08.04.2026 wie fol…
67h IN 23/26 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Vivere GmbH, Entwicklung und Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Konsumgüterbereich, Dratelnstraße 20, 21109 Hamburg (AG Hamburg, HRB 159428), vertr. d.: Dr. Roland Harste, (Geschäftsführer),
wird die öffentliche Bekanntmachung vom 08.04.2026 wie folgt ergänzt:
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am:
Mittwoch, 17.06.2026, 09:30 Uhr, B405, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1,
20355 Hamburg
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie
Stellungnahme des Sachwalters (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung,
vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes
aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen
Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem
Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse
erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder
Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung
(§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. am:
Mittwoch, 17.06.2026, 09:30 Uhr, B405, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1,
20355 Hamburg
eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten
Forderungen geprüft werden.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Hamburg, 15.06.2026
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