Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tauchunternehmen und Apparatebau Hirt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
August-Borsig-Straße 11, 56070 Koblenz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 27880
EUID
DET2210V.HRB27880
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
21 IN 104/26
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.04.2026 , 14:35 Uhr
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.04.2026 , 10:36 Uhr
Eröffnung
03.07.2026 , 10:57 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Taucher- und Instandsetzungsarbeiten sowie Anlagenbau im Wasser- und Abwasserbereich, Apparatebau, Blechbearbeitung und Zerspanungstechnik, Schweißarbeiten und alle damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tauchunternehmen und Apparatebau Hirt GmbH wurde im Antragsverfahren eingeleitet. Am 20.04.2026 ist ein allgemeines Veräußerungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 InsO mit sofortiger Wirkung erlassen worden. Am 30.04.2026 sind weitere vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Antek Kutscheid bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tauchunternehmen und Apparatebau Hirt GmbH ist am 03.07.2026 eröffnet worden. Zuvor waren im Antragsverfahren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden: Am 20.04.2026 wurde ein allgemeines Veräußerungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 InsO erlassen. Am 30.04.2026 wurde dieses bestätigt …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tauchunternehmen und Apparatebau Hirt GmbH ist am 03.07.2026 eröffnet worden. Zuvor waren im Antragsverfahren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden: Am 20.04.2026 wurde ein allgemeines Veräußerungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 InsO erlassen. Am 30.04.2026 wurde dieses bestätigt und die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet sowie Rechtsanwalt Antek Kutscheid zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit der Verfahrenseröffnung am 03.07.2026 ist Herr Kutscheid auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 25.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Zahlungen an die Schuldnerin sind seit der Eröffnung nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der Tauchunternehmen und Apparatebau Hirt GmbH, August-Borsig-Straße 11, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 27880),
vertreten durch:
Guido Hirt, (Geschäftsführer), verstorben am 11.02.2026, wird heute, am 20.04.2026 um 14:35 Uhr m…
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der Tauchunternehmen und Apparatebau Hirt GmbH, August-Borsig-Straße 11, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 27880),
vertreten durch:
Guido Hirt, (Geschäftsführer), verstorben am 11.02.2026, wird heute, am 20.04.2026 um 14:35 Uhr mit sofortiger Wirkung gemäß § 21 Abs. 2 InsO der Schuldnerinin allgemein verboten, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern oder sonst über sie zu verfügen (Allgemeines Veräußerungsverbot). Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
56068 Koblenz, 20.04.2026
Das Amtsgericht - Abt. 21
21 IN 104/26
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 104/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tauchunternehmen und Apparatebau Hirt GmbH, August-Borsig-Straße 11, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 27880), vertr. d.: Guido Hirt, (Geschäftsführer), verstorben am 11.02.2026, ist am 30.04.2026 um 10:36 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen s…
21 IN 104/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tauchunternehmen und Apparatebau Hirt GmbH, August-Borsig-Straße 11, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 27880), vertr. d.: Guido Hirt, (Geschäftsführer), verstorben am 11.02.2026, ist am 30.04.2026 um 10:36 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Antek Kutscheid, c/o Theile rechtsanwälte, Rizzastraße 49, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-92189610, Fax: 0261-92189611 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin/Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 30.04.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agko.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 104/26 : Über das Vermögen der Tauchunternehmen und Apparatebau Hirt GmbH, August-Borsig-Straße 11, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 27880), vertr. d.: 1. Guido Hirt, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Klinge Hess Rechtsanwälte PartmbB, Herrn André Imhäuser, Rheinstraße 2a, 56068 Koblenz, (Nachlasspfleger), ist am …
21 IN 104/26 : Über das Vermögen der Tauchunternehmen und Apparatebau Hirt GmbH, August-Borsig-Straße 11, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 27880), vertr. d.: 1. Guido Hirt, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Klinge Hess Rechtsanwälte PartmbB, Herrn André Imhäuser, Rheinstraße 2a, 56068 Koblenz, (Nachlasspfleger), ist am 03.07.2026 um 10:57 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Antek Kutscheid, c/o Theile rechtsanwälte, Rizzastraße 49, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-92189610, Fax: 0261-92189611.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.08.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 06.07.2026
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