Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Taunus Grußkarten Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRA 6049
EUID
DEM1906.HRA6049
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 315/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth
Rolle
Sachwalter
Kanzlei
LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adresse
Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main
Telefon
069 9074 58-47
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2026 , 09:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.09.2026
Berichts- und Prüfungstermin
25.11.2026 , 11:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Taunus Grußkarten Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG ist am 01.09.2026 um 09:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth. Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 30.09.2026 bei dem Sachwalter anzumelden sowie Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen mit Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind angewiesen, Leistungen an den Sachwalter zu erbringen. Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Für den 21.10.2026 um 11:00 Uhr sind beim Amtsgericht Wiesbaden ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung und ein Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen angesetzt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taunus Grußkarten Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Taunusstein ist am 01.09.2026 um 09:55 Uhr eröffnet worden. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth von der LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Frankfurt am Main bestellt. Ein Beschluss vom 0…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taunus Grußkarten Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Taunusstein ist am 01.09.2026 um 09:55 Uhr eröffnet worden. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth von der LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Frankfurt am Main bestellt. Ein Beschluss vom 04.09.2026 ist am 05.10.2026 berichtigt worden, wobei der Name des Geschäftsführers auf Jens Wesolowski korrigiert und die E-Mail-Adresse des Sachwalters auf Frankfurt@lintilia.de geändert wurde. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 30.09.2026 beim Sachwalter anzumelden. Der ursprünglich für den 21.10.2026 angesetzte Berichts- und Prüfungstermin ist am 07.10.2026 aufgehoben worden. Als neuer Termin für die Gläubigerversammlung zur Berichterstattung und Prüfung der Forderungen ist der 25.11.2026 um 11:30 Uhr im Justizzentrum Wiesbaden bestimmt. Die Vertagung erfolgte auf Antrag des Schuldner-Vertreters, da dieser am ursprünglichen Termin verhindert war. Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Die Rechtsmittelbelehrung weist auf die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Wiesbaden hin, die innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 315/26 : Über das Vermögen der Taunus Grußkarten Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Platter Straße 100, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRA 6049), vertr. d.: Jens Weselowski, Im Steinenstück 31, 65510 Hünstetten, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2026 um 09:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter…
10 IN 315/26 : Über das Vermögen der Taunus Grußkarten Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Platter Straße 100, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRA 6049), vertr. d.: Jens Weselowski, Im Steinenstück 31, 65510 Hünstetten, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2026 um 09:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069 9074 58-47, Fax: 069 9074 58-50, E-Mail: Frankfurt@wellensiek.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.09.2026 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Mittwoch, 21.10.2026, 11:00 Uhr, 1.018, Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. am: Mittwoch, 21.10.2026, 11:00 Uhr, 1.018, Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 18.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 315/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taunus Grußkarten Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Platter Straße 100, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRA 6049), vertr. d.: Jens Weselowski, Im Steinenstück 31, 65510 Hünstetten, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 04.09.2026 berichtigt worden.
Sta…
10 IN 315/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taunus Grußkarten Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Platter Straße 100, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRA 6049), vertr. d.: Jens Weselowski, Im Steinenstück 31, 65510 Hünstetten, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 04.09.2026 berichtigt worden.
Statt "vertreten durch: Jens Weselowski" muss es richtig heißen: "vertreten durch: Jens Wesolowski".
Hinsichtlich der Beschlussformel wird der Beschluss wie folgt berichtigt:
Statt "Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069 9074 58-47, Fax: 069 9074 58-50, E-Mail: Frankfurt@wellensiek.de" muss es richtig heißen:
"Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069 9074 58-47, Fax: 069 9074 58-50, E-Mail: Frankfurt@lintilia.de"
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Wiesbaden, 05.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 315/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taunus Grußkarten Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Platter Straße 100, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRA 6049), vertr. d.: Jens Wesolowski, Im Steinenstück 31, 65510 Hünstetten, (Geschäftsführer), wird der mit Eröffnungsbeschluss bestimmte Berichts- un…
10 IN 315/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taunus Grußkarten Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Platter Straße 100, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRA 6049), vertr. d.: Jens Wesolowski, Im Steinenstück 31, 65510 Hünstetten, (Geschäftsführer), wird der mit Eröffnungsbeschluss bestimmte Berichts- und Prüfungstermin am Mittwoch, 21.10.2026 aufgehoben und ein neuer Berichts- und Prüfungstermin für
Mittwoch, 25.11.2026, 11:30 Uhr, 1.013, Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden
bestimmt.
G r ü n d e:
Mit Schreiben vom 22.09.2026 hat der Schuldner-Vertreter, Rechtsanwalt Hendrik Spielvogel, um Verlegung des Berichts- und Prüfungstermins gebeten, da sich zu dem Zeitpunkt der Schuldner-Vertreter im Urlaub befände und er den Termin nicht wahrnehmen könne. Andere Kollegen der Kanzlei seien nicht mit dem Fall betraut, sodass eine Vertretung ausgeschlossen sei.
Mit sowohl dem Schuldner-Vertreter als auch dem Sachwalter wurde daher der o. g. neue Termin vereinbart in Raum 1.013.
Hierbei handelt es sich um den Multimediaraum, um die Teilnahme des Schuldner-Vertreters gem. § 128 a ZPO ermöglichen zu können.
Amtsgericht Wiesbaden, 07.10.2026
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