Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Taunus Invest-Holding AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Hessen
Adresse
Kronberger Straße 18, 65812 Bad Soden am Taunus
Handelsregister
Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 9176
EUID
DEM1203.HRB9176
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Königstein/Ts.
Aktenzeichen
90 IN 7/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche
Adresse
Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main
Telefon
069/959110-0
E-Mail
Termine & Fristen
Stellungnahme Fristende
28.01.2025
Festsetzung Vergütung/Auslagen
17.02.2025
Beschluss Zustimmung Schlussverteilung
13.03.2025
Schlusstermin
25.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an Unternehmen, insbesondere die Beteiligung an eigenen Projektgesellschaften, die ihrerseits die Beteiligung an anderen Unternehmen zum Gegenstand haben einschließlich der Übernahme oder Gewährung von stillen Beteiligungen sowie einschließlich der Stärkung der Beteiligungen durch geeignete und zweckmäßige Maßnahmen und Verträge in jeder Form.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taunus Invest-Holding AG ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Stichtag, welcher dem Schlusstermin entspricht, ist der 25.04.2025. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie gegen das Schlussverzeichnis schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Der verfügbare Massebestand beträgt 6.648,92 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 1.082,00 EUR zu berücksichtigen sind. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche sind bereits festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taunus Invest-Holding AG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche hat dem Gericht den verfügbaren Massebestand sowie die Höhe der Insolvenzforderungen angezeigt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und einen Schlusstermin festgelegt, b…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taunus Invest-Holding AG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche hat dem Gericht den verfügbaren Massebestand sowie die Höhe der Insolvenzforderungen angezeigt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und einen Schlusstermin festgelegt, bis zu dem Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden können. Zudem wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 7/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taunus Invest-Holding AG, Kronberger Straße 18, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 9176), vertr. d.: Peter Bartolomäus, Pommernstraße 5, 57299 Burbach, (Vorstand), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäfts…
90 IN 7/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taunus Invest-Holding AG, Kronberger Straße 18, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 9176), vertr. d.: Peter Bartolomäus, Pommernstraße 5, 57299 Burbach, (Vorstand), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Königstein/Ts. zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/959110-0, Fax: 069/95911080, E-Mail: mail@hgw.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 6.648,92 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.082,00 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Königstein/Ts., 13.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 7/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taunus Invest-Holding AG, Kronberger Straße 18, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 9176), vertr. d.: Peter Bartolomäus, Pommernstraße 5, 57299 Burbach, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
St…
90 IN 7/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taunus Invest-Holding AG, Kronberger Straße 18, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 9176), vertr. d.: Peter Bartolomäus, Pommernstraße 5, 57299 Burbach, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 25.04.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 13.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 7/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taunus Invest-Holding AG, Kronberger Straße 18, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 9176), vertr. d.: Peter Bartolomäus, Pommernstraße 5, 57299 Burbach, (Vorstand), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsch…
90 IN 7/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taunus Invest-Holding AG, Kronberger Straße 18, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 9176), vertr. d.: Peter Bartolomäus, Pommernstraße 5, 57299 Burbach, (Vorstand), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Königstein/Ts. eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 31.12.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 7.695,68 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 17.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 7/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taunus Invest-Holding AG, Kronberger Straße 18, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 9176), vertr. d.: Peter Bartolomäus, Pommernstraße 5, 57299 Burbach, (Vorstand), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheid…
90 IN 7/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taunus Invest-Holding AG, Kronberger Straße 18, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 9176), vertr. d.: Peter Bartolomäus, Pommernstraße 5, 57299 Burbach, (Vorstand), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Königstein/Ts., 14.01.2025
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