Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tautges & Friends Personaldienstleistungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gänsemarkt 44 - 48, 45127 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 23450
EUID
DER2503.HRB23450
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
166 IN 88/15
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Tautges Sascha
Rolle
Geschäftsführer (gesetzlich vertreten)
Adresse
Falterweg 1, 45279 Essen
Termine & Fristen
Bekanntmachung
13.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie andere Personaldienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tautges & Friends Personaldienstleistungen GmbH die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläubigerausschussmitglieds festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Es wurde die Regelvergütung gemäß § 17 InsVV nach dem im Antrag näher dargelegten Zeitaufwand festgesetzt. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Die Frist für die Einlegung beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 88/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 23450 eingetragenen Tautges & Friends Personaldienstleistungen GmbH, Gänsemarkt 44-48, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tautges Sascha, Falterweg 1,…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 88/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 23450 eingetragenen Tautges & Friends Personaldienstleistungen GmbH, Gänsemarkt 44-48, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tautges Sascha, Falterweg 1, 45279 Essen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläubigerausschussmitglieds festgesetzt worden. Die festgesetzten Beträge sind gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurde die Regelvergütung gemäß § 17 InsVV nach dem im Antrag näher dargelegten Zeitaufwand.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.
166 IN 88/15
Amtsgericht Essen, 13.07.2026
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