Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 747311

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Taverna Sultan Saray GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 747311
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEB8534.HRB747311

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
8 IN 755/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Thomas Luger
Adresse
Mörikestraße 17, 70178 Stuttgart
Telefon
0711 878747-0

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.10.2024 , 11:00 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

das Betreiben von Speiselokalen, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Caterings und die Durchführung von Eventveranstaltungen mit Life-Musik sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäftshandlungen.

Wirtschaftszweig

Hauptbranche
Gastronomie
Subbranche
Restaurant
Nebenbranche
Veranstaltungen, Kultur & Kreativwirtschaft
Geschäftstätigkeit
Betrieb von Speiselokalen, Catering und Durchführung von Eventveranstaltungen mit Live-Musik

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 25.10.2024 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Taverna Sultan Saray GmbH in Stuttgart Beschluss gefasst. Da das Verfahren noch nicht eröffnet ist, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Luger bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens deckt. Über Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des Vermögens ist nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu verfügen. Die Schuldnerin darf nicht mehr über Bankkonten und Außenstände verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter werden umfassende Befugnisse zur Eröffnung von Sonderkonten, zum Einziehen von Guthaben und zur Auskunftserteilung durch Kreditinstitute erteilt. Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

8 IN 755/24 In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Taverna Sultan Saray GmbH, Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Bekim Hadergjonaj Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 747311 - Schuldnerin -…

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