Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 11203
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Insolvenzprofil
Taxi Benk GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Graf-von-Galen-Ring 16, 58095 Hagen
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 11203
EUID
DER2602.HRB11203
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 26/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer
Adresse
Königswall 21, 44137 Dortmund
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.02.2024 , 18:02 Uhr
Eröffnung
25.03.2024 , 18:41 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.04.2024
Masseunzulänglichkeit
14.05.2024
Berichtstermin
21.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Taxidienstleistungen, Kurierfahrten, Krankenfahrten, Dialysefahrten, Flughafentransfere, Besorgungsfahrten, Fahrten mit Großraumtaxi.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taxi Benk GmbH ist am 14.02.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer bestellt worden. Am 25.03.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Anträge der Schuldnerin sowie von Gläubigern. Zugleich sind die Verfahren 103 IN 26/24, 103 IN 27/24 und 103 IN 189/23 miteinander verbunden worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.04.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 21.05.2024. Am 14.05.2024 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter eingegangen. Das Verfahren ist somit aufgrund von Masseunzulänglichkeit eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 26/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11203 eingetragenen Taxi Benk GmbH, Graf-von-Galen-Ring 16, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viarika Bogomolova, Volmestr. 58, 5809…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 26/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11203 eingetragenen Taxi Benk GmbH, Graf-von-Galen-Ring 16, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viarika Bogomolova, Volmestr. 58, 58095 Hagen
Geschäftszweig: Taxidienstleistungen und Kurierfahrten
ist am 14.02.2024, um 18:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
103 IN 26/24
Amtsgericht Hagen, 14.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 26/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11203 eingetragenen Taxi Benk GmbH, Graf-von-Galen-Ring 16, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viarika Bogomolova, Volmestr. 58, 58095 Hagen
Geschäftszweig: Taxidienstle…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 26/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11203 eingetragenen Taxi Benk GmbH, Graf-von-Galen-Ring 16, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viarika Bogomolova, Volmestr. 58, 58095 Hagen
Geschäftszweig: Taxidienstleistungen und Kurierfahrten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 25.03.2024, um 18:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie zweier am 29.12.2023 und am 14.02.2024 eingegangener Anträge von Gläubigern.
Zugleich werden die Verfahren 103 IN 26/24 und 103 IN 27/24 und 103 IN 189/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Königswall 21, 44137 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 21.05.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
103 IN 26/24
Hagen, 25.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 26/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11203 eingetragenen Taxi Benk GmbH, Graf-von-Galen-Ring 16, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viarika Bogomolova, Volmestr. 58, 58095 Hagen
is…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 26/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11203 eingetragenen Taxi Benk GmbH, Graf-von-Galen-Ring 16, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viarika Bogomolova, Volmestr. 58, 58095 Hagen
ist am 14.05.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
103 IN 26/24
Amtsgericht Hagen, 16.05.2024
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