Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Taxi & Chauffeur Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Kronstadter Str. 4, 81677 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 203407
EUID
DED2601V.HRB203407
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1513 IN 1497/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky
Adresse
Prinzregentenstraße 78, 81675 München
Telefon
+49(89) 28 788 10
E-Mail
Termine & Fristen
Antragseingang
08.05.2024
Eröffnung
08.07.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.08.2024
Widerspruchsfrist
04.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
Betreiben von Taxis sowie das Bereitstellen von Sach- und Dienstleistungen, die mit derartigen Geschäften in Verbindung stehen wie insbesondere Chauffeurleistungen, Krankenfahrten, Dialysefahrten, Bluttransporte, Besorgungs- und Kurierfahrten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taxi & Chauffeur Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Harald Faschingbauer, ist am 08.07.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky bestellt worden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich nach § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.08.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Beteiligte haben die Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 04.10.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über bestimmte Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es einer Antragstellung bis zum 04.10.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist am 08.05.2024 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1513 IN 1497/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Taxi & Chauffeur Service GmbH, Kronstadter Straße 4, 81677 München, vertreten durch den Geschäftsführer Faschingbauer Harald
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 203407
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Betreiben von Tax…
1513 IN 1497/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Taxi & Chauffeur Service GmbH, Kronstadter Straße 4, 81677 München, vertreten durch den Geschäftsführer Faschingbauer Harald
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 203407
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Betreiben von Taxis sowie das Bereitstellen von Sach- und Dienstleistungen, die mit derartigen Geschäften in Verbindung stehen, insb. Chauffeurdienstleistungen, Krankenfahrten etc.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 08.07.2024 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky
Prinzregentenstraße 78, 81675 München
Telefon: +49(89) 28 788 10
Telefax: +49(89) 28 788 129
Email: alexander.zarzitzky@anchor.eu
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 23.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.10.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 04.10.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 08.05.2024 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.07.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.