Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Taxi Kappel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rombacher Hütte 10, 44795 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 3947
EUID
DER2201.HRB3947
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 618/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus Birkmann
Adresse
Kurt-Schumacher-Platz 11-12, 44787 Bochum
Termine & Fristen
Eröffnung
17.01.2024 , 14:43 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.02.2024
Prüfungstermin
10.04.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Taxi- und Mietwagenunternehmens sowie die Erbringung aller Dienstleistungen und aller Nebengeschäfte in diesem Zusammenhang. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmungen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen und solche zu erwerben. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, bei anderen Unternehmungen insbesondere bei Kommanditgesellschaften, die Rechtsposition einer Komplementärin und damit deren Geschäftsführung und Verwaltung zu übernehmen, ebenso Vertretungen und Repräsentanzen anderer in- und ausländischer Unternehmungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im Inland und Ausland zu errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taxi Kappel GmbH ist am 17.01.2024 um 14:43 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt. Zugleich wurden die Verfahren 80 IN 618/23, 80 IN 631/23 und 80 IN 892/23 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Birkmann ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.02.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 10.04.2024. Am 26.02.2024 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen. Eine Berichtigung des Beschlusses vom 17.01.2024 hat die korrekte Angabe des gesetzlichen Vertreters, Herrn Mohammad Nasif Moghazi, bestätigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 618/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 3947 eingetragenen Taxi Kappel GmbH, Rombacher Hütte 10, 44795 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohammad Nasif Moghazi, Hammersteiner Allee 2, 4…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 618/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 3947 eingetragenen Taxi Kappel GmbH, Rombacher Hütte 10, 44795 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohammad Nasif Moghazi, Hammersteiner Allee 2, 42329 Wuppertal
wird der Beschluss vom 17.01.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Geschäftsführer der Schuldnerin richtigerweise
Herr Mohammad Nasif Moghazi, Hammersteiner Allee 2, 42329 Wuppertal
ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
80 IN 618/23
Amtsgericht Bochum, 18.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 618/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 3947 eingetragenen Taxi Kappel GmbH, Rombacher Hütte 10, 44795 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Onur Keser, Rombacher Hütte 10, 44795 Bochum
Geschäftszweig: Betrieb eines Taxi- …
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 618/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 3947 eingetragenen Taxi Kappel GmbH, Rombacher Hütte 10, 44795 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Onur Keser, Rombacher Hütte 10, 44795 Bochum
Geschäftszweig: Betrieb eines Taxi- und Mietwagenunternehmens
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17.01.2024, um 14:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.08.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 80 IN 618/23 und 80 IN 631/23 und 80 IN 892/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus Birkmann, Kurt-Schumacher-Platz 11-12, 44787 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.04.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 13.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.05 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 618/23
Bochum, 17.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 618/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 3947 eingetragenen Taxi Kappel GmbH, Rombacher Hütte 10, 44795 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohammad Nasif Moghazi, Hammersteiner Allee 2, 4…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 618/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 3947 eingetragenen Taxi Kappel GmbH, Rombacher Hütte 10, 44795 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohammad Nasif Moghazi, Hammersteiner Allee 2, 42329 Wuppertal
ist am 26.02.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 618/23
Amtsgericht Bochum, 29.02.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.