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Insolvenzprofil
Photovoltaik-Montagen Rhein/Ruhr GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Graf-Adolf-Straße 38a, 44866 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 20268
EUID
DER2201.HRB20268
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 60/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Frauke Heier
Adresse
Bongardstraße 29, 44787 Bochum
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.01.2024 , 14:23 Uhr
Eröffnung
28.03.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.05.2024
Prüfungstermin
27.06.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb, die Planung und Montage von Photovoltaikanlagen sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Photovoltaik-Montagen Rhein/Ruhr GmbH ist am 25.01.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Frauke Heier bestellt. Am 28.03.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin. Rechtsanwältin Frauke Heier ist zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 16.05.2024. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 27.06.2024 statt. Am 08.05.2024 ist der Anzeige der Insolvenzverwalterin zufolge Masseunzulänglichkeit vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 60/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20268 eingetragenen Photovoltaik-Montagen Rhein/Ruhr GmbH, Graf-Adolf-Str. 38 a, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Rudzinski,…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 60/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20268 eingetragenen Photovoltaik-Montagen Rhein/Ruhr GmbH, Graf-Adolf-Str. 38 a, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Rudzinski, Graf-Adolf-Str. 38a, 44866 Bochum
Geschäftszweig: Der Vertrieb, die Planung und Montage von Photovoltaikanlagen sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten
ist am 25.01.2024, um 14:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Frauke Heier, Bongardstraße 29, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 60/24
Amtsgericht Bochum, 25.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 60/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20268 eingetragenen Photovoltaik-Montagen Rhein/Ruhr GmbH, Graf-Adolf-Str. 38 a, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Rudzinski, Graf-Adolf-Str. 38a, 44866 Bochum
G…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 60/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20268 eingetragenen Photovoltaik-Montagen Rhein/Ruhr GmbH, Graf-Adolf-Str. 38 a, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Rudzinski, Graf-Adolf-Str. 38a, 44866 Bochum
Geschäftszweig: Der Vertrieb, die Planung und Montage von Photovoltaikanlagen sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 28.03.2024, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Frauke Heier, Bongardstraße 29, 44787 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.06.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 31.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
80 IN 60/24
Bochum, 28.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 60/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20268 eingetragenen Photovoltaik-Montagen Rhein/Ruhr GmbH, Graf-Adolf-Str. 38 a, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Rudzinski, Graf-Adol…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 60/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20268 eingetragenen Photovoltaik-Montagen Rhein/Ruhr GmbH, Graf-Adolf-Str. 38 a, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Rudzinski, Graf-Adolf-Str. 38a, 44866 Bochum
ist am 08.05.2024 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 60/24
Amtsgericht Bochum, 14.05.2024
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