Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TBM-Baudeko GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Sprendlinger Landstraße 115, 63069 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 44335
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1114.HRB44335
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
8 IN 173/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.04.2024 , 13:25 Uhr
Gutachtenserstellung
03.12.2024
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
09.12.2024 , 18:36 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Trockenbau-, Maler- und Verputzarbeiten, Vollwärmeschutz sowie Vermittlung entsprechender Aufträge
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Ausbaugewerbe
Geschäftstätigkeit
Trockenbau-, Maler- und Verputzarbeiten, Vollwärmeschutz sowie Auftragsvermittlung
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TBM-Baudeko GmbH ist am 09.04.2024 um 13:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Eröffnungsbeschluss
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TBM-Baudeko GmbH in Offenbach am Main ist am 09.12.2024 um 18:36 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 09.04.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Gericht hat fest…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TBM-Baudeko GmbH in Offenbach am Main ist am 09.12.2024 um 18:36 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 09.04.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Gericht hat festgestellt, dass die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist, was auf Ermittlungen und ein Gutachten des Sachverständigen Dr. Kleinschmidt vom 03.12.2024 zurückzuführen ist. Mit der Eröffnung des Verfahrens wurde die Verfügungsbefugnis über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen vollständig auf den Insolvenzverwalter übertragen, während der Schuldnerin ein Verfügungsverbot auferlegt wurde. Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt ist nun als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt. Der Schuldnerin wird vertreten durch die Rechtsanwälte Neidhardt & Kolb in Aschaffenburg. Rechtsmittel gegen den Eröffnungsbeschluss können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 173/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TBM-Baudeko GmbH, Sprendlinger Landstraße 115, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 44335), vertr. d.: 1. Ante Matijevic, (Geschäftsführer), 2. Zeljko Tadic, (Geschäftsführer), ist am 09.04.2024 um 13:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des…
8 IN 173/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TBM-Baudeko GmbH, Sprendlinger Landstraße 115, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 44335), vertr. d.: 1. Ante Matijevic, (Geschäftsführer), 2. Zeljko Tadic, (Geschäftsführer), ist am 09.04.2024 um 13:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555 bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
09.12.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 173/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
TBM-Baudeko GmbH, Sprendlinger Landstraße 115, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 44335),
vertreten durch:
1. Ante Matijevic, (Geschäftsführer),
2. Zeljko Tadic, (…
Amtsgericht Offenbach am Main
09.12.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 173/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
TBM-Baudeko GmbH, Sprendlinger Landstraße 115, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 44335),
vertreten durch:
1. Ante Matijevic, (Geschäftsführer),
2. Zeljko Tadic, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwälte Neidhardt & Kolb, Münchsraße 9, 63739 Aschaffenburg,
wird heute, am 09.12.2024 um 18:36 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Begründung:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt vom 03.12.2024.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
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