Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 18249
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TeBe Personalberatung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gropiusstraße 7, 48163 Münster
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 18249
EUID
DER2713.HRB18249
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
72 IN 9/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer
Adresse
Hammer Straße 176, 48153 Münster
Telefon
0251 / 9743980
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.02.2024 , 15:37 Uhr
Eröffnung
01.04.2024 , 09:00 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
02.04.2024
Forderungsanmeldefrist
28.05.2024
Berichtstermin
18.06.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Führungs- und Fachkräften sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen mit ähnlichem Unternehmensgegenstand.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TeBe Personalberatung GmbH ist am 01.04.2024 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 29.01.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Bereits am 06.02.2024 waren vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am 02.04.2024 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter eingegangen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.05.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 18.06.2024. Die Unterlagen liegen ab dem 04.06.2024 zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 9/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18249 eingetragenen TeBe Personalberatung GmbH, Gropiusstr. 7, 48163 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Karsten Benen, Wiedeiken 24, 48…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 9/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18249 eingetragenen TeBe Personalberatung GmbH, Gropiusstr. 7, 48163 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Karsten Benen, Wiedeiken 24, 48163 Münster und Herrn Daniel Klaus Tews, Siebenstücken 30, 48308 Senden
ist am 06.02.2024, um 15:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Hammer Straße 176, 48153 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
72 IN 9/24
Amtsgericht Münster, 06.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 9/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18249 eingetragenen TeBe Personalberatung GmbH, Gropiusstr. 7, 48163 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Karsten Benen, Wiedeiken 24, 48163 Münste…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 9/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18249 eingetragenen TeBe Personalberatung GmbH, Gropiusstr. 7, 48163 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Karsten Benen, Wiedeiken 24, 48163 Münster und Herrn Daniel Klaus Tews, Siebenstücken 30, 48308 Senden
ist am 02.04.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
72 IN 9/24
Amtsgericht Münster, 04.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 9/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18249 eingetragenen TeBe Personalberatung GmbH, Gropiusstr. 7, 48163 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Karsten Benen, Wiedeiken 24, 48163 Münster und Herrn Daniel Klaus T…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 9/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18249 eingetragenen TeBe Personalberatung GmbH, Gropiusstr. 7, 48163 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Karsten Benen, Wiedeiken 24, 48163 Münster und Herrn Daniel Klaus Tews, Siebenstücken 30, 48308 Senden
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2024, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Hammer Straße 176, 48153 Münster, Telefon: 0251 / 9743980, Fax: 025197439829.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.06.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 04.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 223 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
72 IN 9/24
Amtsgericht Münster, 01.04.2024
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