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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Handel mit und der Im- und Export von Haushaltsgeräten und technischen Laborgeräten, Maschinenbauprodukten, Sportausrüstungen, mechanischen Ersatzteilen aller Art sowie die Beratung über und Beschaffung von entsprechenden Produkten aller Art.
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der TechLife GmbH ist am 29.09.2025 um 12:45 Uhr die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt. Der Rechtsanwalt Mark Steh ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt.
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