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Insolvenzprofil
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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Der Handel mit gebrauchten Maschinen.
Das Amtsgericht Duisburg hat am 06.08.2026 um 11:18 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Tecplast Industries GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34363 eingetragen und hat ihren Sitz in Mülheim an der Ruhr. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke aus Duisburg bestellt. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
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