Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tecplast Recycling GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Berliner Chaussee 36, 39307 Genthin
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 32436
EUID
DEW1215.HRB32436
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Kanzlei
White & Case Insolvenz GbR
Adresse
Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg
Telefon
0391-5630778-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.02.2026 , 12:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Entsorgung, Handel, Produktion, Recycling, Granulierung, Compoundierung und Verarbeitung von Kunststoffen und Kunststoffprodukten und Extrusion.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tecplast Recycling GmbH ist am 25.02.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens eingeleitet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, die Leistungen unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 27/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tecplast Recycling GmbH, Berliner Chaussee 36, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 32436), vertr. d.: Önen Cafer, (Geschäftsführer), ist am 25.02.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen de…
7 IN 27/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tecplast Recycling GmbH, Berliner Chaussee 36, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 32436), vertr. d.: Önen Cafer, (Geschäftsführer), ist am 25.02.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, c/o White & Case Insolvenz GbR, Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391-5630778-0, Fax: 0391-5630778-99 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 27/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tecplast Recycling GmbH, Berliner Chaussee 36, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 32436), vertr. d.: Önen Cafer, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 16.07.2026 aufgehoben worden.
Amtsgericht Stendal, 16.07.2026
7 IN 27/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tecplast Recycling GmbH, Berliner Chaussee 36, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 32436), vertr. d.: Önen Cafer, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 16.07.2026 aufgehoben worden.
Amtsgericht Stendal, 16.07.2026
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