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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TEK-Fachhandel GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Die Prüfung der bis zum 07.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 07.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Die Bekanntmachung stammt vom 03.03.2026.
Originalbekanntmachung
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