Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TEKVOR GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
An der Kaoline 3, 04651 Bad Lausick
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 37480
Stammkapital
25.002,00 EUR
EUID
DEU1308.HRB37480
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 1548/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Andreas Karger
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
06.08.2026
Beschluss Vergütung
30.09.2026
Einspruchsfrist
11.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Entwicklung, Konstruktion und Herstellung von Vorrichtungen, Sondermaschinen und Einzelteilen, bis hin zu Kleinserien. Des Weiteren sind externe Projektbetreuung und Instandhaltungsmaßnahmen an technischen Systemen im allgemeinen Maschinenbau Bestandteil des Unternehmensgegenstandes.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Maschinen- & Anlagenbau
Subbranche
Sondermaschinenbau
Geschäftstätigkeit
Entwicklung, Konstruktion und Herstellung von Sondermaschinen, Vorrichtungen und Einzelteilen sowie Instandhaltung technischer Systeme
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TEKVOR GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Karger, wird vom Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 403 IN 1548/23 behandelt. Im Rahmen des Verfahrens ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Insolvenzverwalter sowie die Insolvenzgläubiger haben die Möglichkeit, bis zum 06.08.2026 den Forderungen beim Amtsgericht Leipzig schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TEKVOR GmbH ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 06.08.2026 Gelegenheit zum Widerspruch gegeben wurde. Zudem wurde der Schlusstermi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TEKVOR GmbH ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 06.08.2026 Gelegenheit zum Widerspruch gegeben wurde. Zudem wurde der Schlusstermin festgelegt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zu nicht verwertbaren Gegenständen und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis waren bis zum 11.11.2026 beim Gericht einzureichen. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass bei der Schlussverteilung Forderungen von 888.304,58 EUR zu berücksichtigen sind, während eine Masse von 6.219,04 EUR zur Verfügung steht. Die Regelvergütung des Verwalters wurde per Beschluss am 30.09.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1548/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TEKVOR GmbH, vormals An der Kaoline 3, 04651 Bad Lausick, Amtsgericht Leipzig , HRB 37480
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Karger
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1548/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TEKVOR GmbH, vormals An der Kaoline 3, 04651 Bad Lausick, Amtsgericht Leipzig , HRB 37480
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Karger
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 06.08.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1548/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TEKVOR GmbH, vormals An der Kaoline 3, 04651 Bad Lausick, Amtsgericht Leipzig , HRB 37480
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Karger
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftli…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1548/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TEKVOR GmbH, vormals An der Kaoline 3, 04651 Bad Lausick, Amtsgericht Leipzig , HRB 37480
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Karger
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 11.11.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 888.304,58 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 6.219,04 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1548/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TEKVOR GmbH, vormals An der Kaoline 3, 04651 Bad Lausick, Amtsgericht Leipzig , HRB 37480
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Karger
wurde die Regelvergütung des Verwalters per Beschluss am 30.09.…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1548/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TEKVOR GmbH, vormals An der Kaoline 3, 04651 Bad Lausick, Amtsgericht Leipzig , HRB 37480
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Karger
wurde die Regelvergütung des Verwalters per Beschluss am 30.09.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Dieser Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leipzig zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet bis zu einem Beschwerdewert von 300,00 € die befristete Rechtspflegererinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG bzw. ab 300,01 € die sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO statt.
Ein Rechtsmittel ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Das Rechtsmittel wird durch Einreichung einer Rechtsmittelschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Ein Rechtsmittel kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Das Rechtsmittel soll begründet werden.
Ein Rechtsmittel kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss:
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130 a Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können aufgerufen werden über folgendes Internetportal:
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php
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