Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TELEFUNKEN Solar Sales GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Bautzener Str. 95, 01099 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 29176
EUID
DEU1104.HRB29176
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
560 IN 1887/15
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung Insolvenzverwalter
21.04.2026
Frist für Stellungnahmen und Einwendungen
05.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Energiespartechnologien, insbesondere deren Herstellung, Vertrieb, Groß- und Einzelhandel, Finanzierung und Finanzierungsvermittlung von Komponenten und Fertiganlagen auf dem Gebiet der Solarenergie- sowie anderer Energiespartechnologien
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TELEFUNKEN Solar Sales GmbH ist eröffnet. Der Geschäftsführer Jochen Furch vertritt die Schuldnerin. Das Gericht hat angeordnet, dass die abschließende Gläubigerversammlung sowie das weitere Verfahren gemäß §§ 211, 66 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden, nachdem die Masseunzulänglichkeit angezeigt wurde. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist am 21.04.2026 festgesetzt worden. Insolvenzgläubiger können Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis schriftlich bis zum 05.06.2026 beim Amtsgericht Dresden einreichen. Der Insolvenzverwalter erklärt, dass Forderungen in Höhe von 1.564.952,91 EUR zu berücksichtigen sind, jedoch keine Masse zur Verteilung zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 1887/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TELEFUNKEN Solar Sales GmbH, Bautzner Straße 95, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 29176
vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Furch
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellu…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 1887/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TELEFUNKEN Solar Sales GmbH, Bautzner Straße 95, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 29176
vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Furch
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und das weitere Verfahren gemäß §§ 211, 66 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 05.06.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 1.564.952,91 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung."
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 1887/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TELEFUNKEN Solar Sales GmbH, Bautzner Straße 95, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 29176
vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Furch
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 21.04.2026…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 1887/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TELEFUNKEN Solar Sales GmbH, Bautzner Straße 95, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 29176
vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Furch
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 21.04.2026 festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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