Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
tellz.me Technology GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hohe Straße 19, 27374 Visselhövede
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 206853
EUID
DEP2716.HRB206853
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 18/26, 11 IN 16/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
28.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung von Apps und Software, ferner IT-Dienstleistungen, Marketing von Multimedia-Produkten und Online-Portalen auf nationaler und internationaler Ebene
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der tellz.me Technology GmbH (HRB 206853, AG Walsrode) und der tellz.me International GmbH (HRB 206853, AG Walsrode) ist am 28.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Vertretung beider Gesellschaften erfolgt durch Tino Bösch. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Walsrode eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 18/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der tellz.me Technology GmbH, Hohe Straße 19, 27374 Visselhövede (AG Walsrode, HRB 206853), vertr. d.: Tino Bösch, Hohe Straße 19, 27374 Visselhövede, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.05.2026 mangels Masse abge…
11 IN 18/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der tellz.me Technology GmbH, Hohe Straße 19, 27374 Visselhövede (AG Walsrode, HRB 206853), vertr. d.: Tino Bösch, Hohe Straße 19, 27374 Visselhövede, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Walsrode eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Walsrode an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 16/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der tellz.me International GmbH, Hohe Straße 19, 27374 Visselhövede (AG Walsrode, HRB 206853), vertr. d.: Tino Bösch, Hohe Straße 19, 27374 Visselhövede, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.05.2026 mangels Masse a…
11 IN 16/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der tellz.me International GmbH, Hohe Straße 19, 27374 Visselhövede (AG Walsrode, HRB 206853), vertr. d.: Tino Bösch, Hohe Straße 19, 27374 Visselhövede, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Walsrode eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Walsrode an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 28.05.2026
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