Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
tyb Beteiligungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 206471
EUID
DEP2716.HRB206471
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 17/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner
Adresse
Johanniswall 23, 27283 Verden (Aller)
Telefon
04231 951410
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
26.05.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.06.2026
Prüfungstermin
30.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der tyb Beteiligungs GmbH in Visselhövede ist am 26.05.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner aus Verden bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 25.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind dem Verwalter unverzüglich bestehende Sicherungsrechte mitzuteilen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 30.07.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich der Person des Verwalters, der Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weiterer Verfahrensschritte schriftlich bei Gericht eingehen. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 17/26 : Über das Vermögen der tyb Beteiligungs GmbH, Hohe Straße 19, 27374 Visselhövede (AG Walsrode, HRB 206471), vertr. d.: Timo Bösch, Hohe Straße 19, 27374 Visselhövede, (Geschäftsführer), ist am 26.05.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Joac…
11 IN 17/26 : Über das Vermögen der tyb Beteiligungs GmbH, Hohe Straße 19, 27374 Visselhövede (AG Walsrode, HRB 206471), vertr. d.: Timo Bösch, Hohe Straße 19, 27374 Visselhövede, (Geschäftsführer), ist am 26.05.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Johanniswall 23, 27283 Verden (Aller), Tel.: 04231 951410, Fax: 04231 95141100, E-Mail: kontakt@koesterberner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.06.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 30.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden;
> Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO);
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO);
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan;
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert;
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO);
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO);
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO);
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (25.06.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (30.07.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, können gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 01.06.2026
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