Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TEMPOMED GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Miroslaw Witt und Artur Miroslaw Wodzynski
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRB 16131
EUID
DEX1721R.HRB16131
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Reinbek - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
8 IN 89/21
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
30.06.2026
Fristende Einwendungen
08.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TEMPOMED GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Lübeck. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführer Miroslaw Witt und Artur Miroslaw Wodzynski vertreten. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Finkbeiner & Druckenbrodt. Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Prüfung der bis zum 09.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 30.06.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen bei Gericht eingehen, andernfalls gelten diese als festgestellt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung beim Amtsgericht Reinbek eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TEMPOMED GmbH ist beim Amtsgericht Reinbek anhängig. Zuerst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 09.06.2026 im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei der Prüfungsstichtag der 30.06.2026 war. Im weiteren Verlauf wurde der …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TEMPOMED GmbH ist beim Amtsgericht Reinbek anhängig. Zuerst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 09.06.2026 im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei der Prüfungsstichtag der 30.06.2026 war. Im weiteren Verlauf wurde der Schlusstermin gemäß § 197 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Anhörung zu Einwendungen sowie dem Vergütungsantrag im schriftlichen Verfahren festgelegt. Die Frist zur Vorlage von Einwendungen endete am 08.10.2026. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 3.043.412,56 EUR steht ein Massebestand von 1.518.805,74 EUR zur Verfügung, wovon Gerichtskosten und Vergütungen des Insolvenzverwalters zu begleichen sind. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 89/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TEMPOMED GmbH, Am Casinopark 15, 21465 Wentorf bei Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Miroslaw Witt und Artur Miroslaw Wodzynski
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16131 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte F…
8 IN 89/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TEMPOMED GmbH, Am Casinopark 15, 21465 Wentorf bei Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Miroslaw Witt und Artur Miroslaw Wodzynski
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16131 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkbeiner & Druckenbrodt Rechtsanwälte PartG mbB, Schottmüllerstraße 20a, 20251 Hamburg, Gz.: 069/21
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1. Die Prüfung der bis 09.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 30.06.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Reinbek
Parkallee 6
21465 Reinbek
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Reinbek - Insolvenzgericht - 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 89/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TEMPOMED GmbH, Am Casinopark 15, 21465 Wentorf bei Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Miroslaw Witt und Artur Miroslaw Wodzynski
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16131 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte F…
8 IN 89/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TEMPOMED GmbH, Am Casinopark 15, 21465 Wentorf bei Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Miroslaw Witt und Artur Miroslaw Wodzynski
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16131 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkbeiner & Druckenbrodt Rechtsanwälte PartG mbB, Schottmüllerstraße 20a, 20251 Hamburg, Gz.: 069/21
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Anhörung der Beteiligten zu dem Vergütungsantrag des/der Insolvenzverwalters/in
- Anhörung der Beteiligten zu dem Vorbehalt der Nachtragsverteilung hinsichtlich
|etwaiger Steuererstattungen für das Jahr 2025
|der auf die Forderungsanmeldung bei Herrn Rechtsanwalt Dreyer als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn Witt (AG Reinbek, 8 IN 151/25) zu erwartenden Quote
|der auf die Forderungsanmeldung bei Herr Rechtsanwalt Peters als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn Wodzsynski (AG Hamburg, 67h IN 212/24) zu erwartenden Quote
|der auf die Forderungsanmeldung bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Morgen als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Frau Lüdders (AG Hamburg, 67c IN 155/25) zu erwartenden Quote
|der auf die Forderungsanmeldung bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Sponagel als Insolvenzverwalter über das Vermögen der MediPlus24 GmbH (AG Reinbek, 8 IN 21/23) zu erwartenden Quote
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.10.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und den Vergütungsantrag des/der Insolvenzverwalter/in
- Einwendungen gegen den Vorbehalt der Nachtragsverteilung hinsichtlich
|etwaiger Steuererstattungen für das Jahr 2025
|der auf die Forderungsanmeldung bei Herrn Rechtsanwalt Dreyer als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn Witt (AG Reinbek, 8 IN 151/25) zu erwartenden Quote
|der auf die Forderungsanmeldung bei Herr Rechtsanwalt Peters als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn Wodzsynski (AG Hamburg, 67h IN 212/24) zu erwartenden Quote
|der auf die Forderungsanmeldung bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Morgen als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Frau Lüdders (AG Hamburg, 67c IN 155/25) zu erwartenden Quote
|der auf die Forderungsanmeldung bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Sponagel als Insolvenzverwalter über das Vermögen der MediPlus24 GmbH (AG Reinbek, 8 IN 21/23) zu erwartenden Quote
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Reinbek erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 3.043.412,56 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 1.518.805,74 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren, die Vergütungen und Auslagen des Insolvenzverwalters zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Reinbek
Parkallee 6
21465 Reinbek
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Reinbek - Insolvenzgericht - 27.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 89/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TEMPOMED GmbH, Am Casinopark 15, 21465 Wentorf bei Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Miroslaw Witt und Artur Miroslaw Wodzynski
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16131 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte F…
8 IN 89/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TEMPOMED GmbH, Am Casinopark 15, 21465 Wentorf bei Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Miroslaw Witt und Artur Miroslaw Wodzynski
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16131 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkbeiner & Druckenbrodt Rechtsanwälte PartG mbB, Schottmüllerstraße 20a, 20251 Hamburg, Gz.: 069/21
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 3.043.412,56 EUR steht ein Betrag von 1.518.805,74 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Reinbek - Insolvenzgericht - 27.08.2026
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