Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TENNISCLUB BOEHRINGER eingetragener Verein
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz VR VR
EUID
DET2304V.VRVR
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bingen am Rhein
Aktenzeichen
29/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Stichtag für Prüfung nachträglicher Forderungen
11.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des TENNISCLUB BOEHRINGER eingetragener Verein ist eröffnet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Bingen am Rhein. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurde angeordnet, die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren zu prüfen. Als Stichtag für diese besondere Prüfung wurde der 11.03.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen etwaige Widersprüche gegen die nachträglich angemeldeten Forderungen oder gegen geänderte Anmeldungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann ebenfalls in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 29/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des TENNISCLUB BOEHRINGER eingetragener Verein, Waldstraße 40, 55218 Ingelheim (AG Mainz, VR VR 20344), vertr. d.: 1. Dr. Wolfgang Stähle, Neuweg 14c, 55218 Ingelheim, (Vorstand des Präsidiums), 2. Enno Wittstock, Radweg 23, 55130 Mainz, (Mitglied des Präsidiums),…
4 IN 29/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des TENNISCLUB BOEHRINGER eingetragener Verein, Waldstraße 40, 55218 Ingelheim (AG Mainz, VR VR 20344), vertr. d.: 1. Dr. Wolfgang Stähle, Neuweg 14c, 55218 Ingelheim, (Vorstand des Präsidiums), 2. Enno Wittstock, Radweg 23, 55130 Mainz, (Mitglied des Präsidiums), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 16.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 29/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des TENNISCLUB BOEHRINGER eingetragener Verein, Waldstraße 40, 55218 Ingelheim (AG Mainz, VR VR 20344), vertr. d.: 1. Dr. Wolfgang Stähle, Neuweg 14c, 55218 Ingelheim, (Vorstand des Präsidiums), 2. Enno Wittstock, Radweg 23, 55130 Mainz, (Mitglied des Präsidiums),…
4 IN 29/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des TENNISCLUB BOEHRINGER eingetragener Verein, Waldstraße 40, 55218 Ingelheim (AG Mainz, VR VR 20344), vertr. d.: 1. Dr. Wolfgang Stähle, Neuweg 14c, 55218 Ingelheim, (Vorstand des Präsidiums), 2. Enno Wittstock, Radweg 23, 55130 Mainz, (Mitglied des Präsidiums), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Neuer Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird unter Aufhebung des Termins vom 15.10.2024 bestimmt auf
Dienstag, 05.11.2024, 10:00 Uhr, Saal 101, Gerichtsgebäude, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Veräußerung des Unternehmens/Betriebes des Schuldners
hier: Vereinbarung zur Regelung des Übergangs des Vereinsbetriebes auf den neu gegründeten Ingelheimer Tennisclub e.V.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 27.09.2024
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