Montage und Wartung von Photovoltaikanlagen, Montage und Wartung von Klimatechnik und Wärmepumpen, sowie Vermittlung und Erbringung von Dienstleistungen, wie beispielsweise Hausmeisterservice, Handel mit Waren und Montage von fertigen Bauteilen und Plug-in-Play-Komponenten
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Terra Dynamics GmbH ist am 10.10.2025 um 11:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 05.11.2025 um 16:24 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau (PLUTA Rechtsanwalals GmbH). Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.01.2026 anzumelden. Einwendungen oder Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge wie die Wahl eines Gläubigerausschusses sind bis zum 02.02.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht vorzubringen. Die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren ist angeordnet. Einwendungen gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung können bis zum 08.06.2026 erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1467/25 T-3-5 In dem Insolvenzverfahren Terra Dynamics GmbH, Schmidtstraße 47a, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136464), vertr. d.: Noah Preuß, Balduinstraße 8, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fäl…
810 IN 1467/25 T-3-5 In dem Insolvenzverfahren Terra Dynamics GmbH, Schmidtstraße 47a, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136464), vertr. d.: Noah Preuß, Balduinstraße 8, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1467/25 T-3-5 In dem Insolvenzverfahren Terra Dynamics GmbH, Schmidtstraße 47a, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136464),
vertreten durch:
Noah Preuß, Balduinstraße 8, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpausc…
810 IN 1467/25 T-3-5 In dem Insolvenzverfahren Terra Dynamics GmbH, Schmidtstraße 47a, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136464),
vertreten durch:
Noah Preuß, Balduinstraße 8, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 10.803,00 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund unzureichender Buchhaltung der Schuldnerin die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 10% auf insgesamt 35%.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Vom Grunde her antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Die Auslagenpauschale war jedoch auf XXX EUR zu reduzieren.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1467/25 T-3-5 In dem Insolvenzverfahren Terra Dynamics GmbH, Schmidtstraße 47a, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136464),
vertreten durch:
Noah Preuß, Balduinstraße 8, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 25.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolve…
810 IN 1467/25 T-3-5 In dem Insolvenzverfahren Terra Dynamics GmbH, Schmidtstraße 47a, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136464),
vertreten durch:
Noah Preuß, Balduinstraße 8, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 25.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1467/25 T-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Terra Dynamics GmbH, Schmidtstraße 47a, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136464), vertr. d.: Noah Preuß, (Geschäftsführer), ist am 10.10.2025 um 11:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet wor…
810 IN 1467/25 T-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Terra Dynamics GmbH, Schmidtstraße 47a, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136464), vertr. d.: Noah Preuß, (Geschäftsführer), ist am 10.10.2025 um 11:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1467/25 T-33-: In dem Insolvenzverfahren Terra Dynamics GmbH, Schmidtstraße 47a, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136464),
vertreten durch:
Noah Preuß, (Geschäftsführer), wurde am 05.11.2025 um 16:24 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschul…
810 IN 1467/25 T-33-: In dem Insolvenzverfahren Terra Dynamics GmbH, Schmidtstraße 47a, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136464),
vertreten durch:
Noah Preuß, (Geschäftsführer), wurde am 05.11.2025 um 16:24 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1544/25 T-33 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1467/25 T-33- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 05.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1467/25 T-3-5 Am 05.11.2025 um 16:24 Uhr ist das Insolvenzverfahren Terra Dynamics GmbH, Schmidtstraße 47a, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136464),
vertreten durch:
Noah Preuß, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, PLUTA Rechtsanwalts GmbH…
810 IN 1467/25 T-3-5 Am 05.11.2025 um 16:24 Uhr ist das Insolvenzverfahren Terra Dynamics GmbH, Schmidtstraße 47a, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136464),
vertreten durch:
Noah Preuß, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 19.01.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 02.02.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.11.2025
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