Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Terra Produktion GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 100792
EUID
DEP1103.HRB100792
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 116/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Heiko Presuhn
Adresse
Herderstr. 15 a, 38364 Schöningen
Termine & Fristen
Antrag Vergütung
14.11.2023
Bekanntmachung
08.02.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Terra Produktion GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Heiko Presuhn hat am 14.11.2023 einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen nebst einem Gesamtzuschlag von 60 von Hundert auf einer Berechnungsgrundlage von 398.078,87 EUR gestellt. Einwendungen gegen diesen Vergütungsantrag müssen binnen drei Wochen ab dem Tag der Einstellung im Internet beim Insolvenzgericht schriftlich eingehen. Die Bekanntmachung wurde am 08.02.2024 vom Amtsgericht Wolfsburg veröffentlicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 25 IN 116/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Terra Produktion GmbH, Emmerstedter Straße 20, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 100792), vertreten durch: Heiko Presuhn, Herderstr. 15 a, 38364 Schöningen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 14.11.2023 auf einer Berech…
Geschäfts-Nr. 25 IN 116/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Terra Produktion GmbH, Emmerstedter Straße 20, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 100792), vertreten durch: Heiko Presuhn, Herderstr. 15 a, 38364 Schöningen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 14.11.2023 auf einer Berechnungsgrundlage von 398.078,87 EUR die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen nebst einem Gesamtzuschlag von 60 von Hundert beantragt. Der Antrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen gegen den Vergütungsantrag müssen ab dem Tag der Einstellung im Internet binnen drei Wochen beim Insolvenzgericht schriftlich eingegangen sein.
Amtsgericht Wolfsburg 08.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 116/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Terra Produktion GmbH, Emmerstedter Straße 20, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 100792), vertr. d.: Heiko Presuhn, Herderstr. 15 a, 38364 Schöningen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters (Regelvergütung zuzüglich Gesamt…
25 IN 116/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Terra Produktion GmbH, Emmerstedter Straße 20, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 100792), vertr. d.: Heiko Presuhn, Herderstr. 15 a, 38364 Schöningen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters (Regelvergütung zuzüglich Gesamtzuschlag von 60 v. H. auf einer Berechnungsgrundlage von 398.078,87 EUR) durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 12.09.2024 zulasten der Insolvenzmasse festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 12.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Terra Produktion
GmbH soll die Schlussverteilung stattfinden. Im Verteilungsverzeichnis,
welches auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfsburg zum AZ: 25
IN 116/19 niedergelegt wurde, sind Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe
von 273.495,82 € festgestellt worden. Der …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Terra Produktion
GmbH soll die Schlussverteilung stattfinden. Im Verteilungsverzeichnis,
welches auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfsburg zum AZ: 25
IN 116/19 niedergelegt wurde, sind Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe
von 273.495,82 € festgestellt worden. Der in der Schlussrechnung
ausgewiesene Massebestand beträgt 111.919,45 €. Hiervon sind zunächst
die Verfahrenskosten zu begleichen. Auf festgestellte Insolvenzforderungen
wird eine Quote entfallen. Mit der Bekanntmachung beginnt die
zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Wolfsburg, 12.09.24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 116/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Terra Produktion GmbH, Emmerstedter Straße 20, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 100792), vertr. d.: Heiko Presuhn, Herderstr. 15 a, 38364 Schöningen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
E…
25 IN 116/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Terra Produktion GmbH, Emmerstedter Straße 20, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 100792), vertr. d.: Heiko Presuhn, Herderstr. 15 a, 38364 Schöningen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Es wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
Dienstag, 12.11.2024, 11:00 Uhr, Saal A, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 12.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 116/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Terra Produktion GmbH, Emmerstedter Straße 20, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 100792), vertr. d.: Heiko Presuhn, Herderstr. 15 a, 38364 Schöningen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der für den 12.11.2024, 11:00 Uhr anberaumte Schlusstermin wird w…
25 IN 116/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Terra Produktion GmbH, Emmerstedter Straße 20, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 100792), vertr. d.: Heiko Presuhn, Herderstr. 15 a, 38364 Schöningen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der für den 12.11.2024, 11:00 Uhr anberaumte Schlusstermin wird wegen Verhinderung des Insolvenzverwalters aufgehoben.
Neuer Schlusstermin wird bestimmt auf:
Dienstag, 26.11.2024, 11:30 Uhr, Saal A, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 15.10.2024
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