Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Terra Projekt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRB 204751
EUID
DEP3101.HRB204751
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einstellung
08.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Terra Projekt GmbH ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 30/26: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Terra Projekt GmbH, Weideweg 3c, 26446 Friedeburg (AG Aurich, HRB 204751), vertr. d. d. Geschäftsführer Georg Busse, Fichtenallee 20, 49661 Cloppenburg, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, …
9 IN 30/26: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Terra Projekt GmbH, Weideweg 3c, 26446 Friedeburg (AG Aurich, HRB 204751), vertr. d. d. Geschäftsführer Georg Busse, Fichtenallee 20, 49661 Cloppenburg, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Amtsgericht Aurich, 08.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.