Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TES Telekommunikations- und Energieservice UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 186469
EUID
DEK1101.HRB186469
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 120/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.06.2026 , 10:43 Uhr
Einstellung
07.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 29.06.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TES Telekommunikations- und Energieservice UG (haftungsbeschränkt) die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Mit Wirkung ab dem 29.06.2026 um 10:43 Uhr sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan Ockelmann bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie ggf. jeder Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TES Telekommunikations- und Energieservice UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67h IN 120/26 behandelt. Am 29. Juni 2026 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden, wodurch Verfügungen nur mit Zu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TES Telekommunikations- und Energieservice UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67h IN 120/26 behandelt. Am 29. Juni 2026 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden, wodurch Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan Ockelmann bestellt worden. Später, am 7. September 2026, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 120/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der TES Telekommunikations- und Energieservice UG (haftungsbeschränkt), Die bundesweite Vermittlung von Energie- und Telekommunikationsprodukten u.a., Fangdieckstraße 64, 22547 Hamburg (AG Hamburg, HRB 186469), vertr. d.…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 120/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der TES Telekommunikations- und Energieservice UG (haftungsbeschränkt), Die bundesweite Vermittlung von Energie- und Telekommunikationsprodukten u.a., Fangdieckstraße 64, 22547 Hamburg (AG Hamburg, HRB 186469), vertr. d.: Ghawar Waziri, (Geschäftsführer),
ist am 29.6.2026 um 10:43 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan Ockelmann, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg, Tel.: (040) 30 60 59 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67h IN 120/26
Amtsgericht Hamburg, 29.06.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67h IN 120/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TES Telekommunikations- und Energieservice UG (haftungsbeschränkt), Die bundesweite Vermittlung von Energie- und Telekommunikationsprodukten u.a., Fangdieckstraße 64, 22547 Hamburg (AG Hamburg, HRB 186469), vertr. d.: Ghawar Waziri, (Geschäftsführer…
67h IN 120/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TES Telekommunikations- und Energieservice UG (haftungsbeschränkt), Die bundesweite Vermittlung von Energie- und Telekommunikationsprodukten u.a., Fangdieckstraße 64, 22547 Hamburg (AG Hamburg, HRB 186469), vertr. d.: Ghawar Waziri, (Geschäftsführer),
ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 07.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hamburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hamburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 07.09.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
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