Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Teschner Plan+Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hallostraße 30, 45141 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 20407
EUID
DER2503.HRB20407
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
166 IN 111/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine
Adresse
Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal
Telefon
0202 245070
Termine & Fristen
Aufhebung der Eigenverwaltung
29.04.2025
Anzeige Masseunzulänglichkeit
14.07.2025
Prüfungstermin
26.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung, die Ausschreibung und die Bauleitung sämtlicher Hochbauvorhaben/Freianlagen im Sinne des Teils II der HOAI (§§ 10-30) nebst Schlüsselfertiger Erstellung von Gebäuden und der Umbau bestehender Gebäude und Freianlagen. Darüber hinaus gehören Projektsteuerungstätikgkeiten im Bereich der HOAI (§§ 10-32) zum Aufgabengebiet der Gesellschaft.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Teschner Plan+Bau GmbH ist beim Amtsgericht Essen anhängig. Zuvor war eine Eigenverwaltung angeordnet, die jedoch am 29.04.2025 durch Beschluss des Amtsgerichts Essen aufgehoben wurde, da Umstände bekannt geworden sind, die Nachteile für die Gläubiger erwarten lassen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine ernannt worden. Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag für die nachträglich angemeldeten Forderungen war der 26.08.2025. Am 14.07.2025 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 111/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 20407 eingetragenen Teschner Plan+Bau GmbH, Hallostr. 30, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gunter Teschner, Hallostr. 30, 45141 Essen
wird a…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 111/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 20407 eingetragenen Teschner Plan+Bau GmbH, Hallostr. 30, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gunter Teschner, Hallostr. 30, 45141 Essen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
166 IN 111/22
Amtsgericht Essen, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 111/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 20407 eingetragenen Teschner Plan+Bau GmbH, Hallostr. 30, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gunter Teschner, Hallostr. 30, 45141 Essen
Verfah…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 111/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 20407 eingetragenen Teschner Plan+Bau GmbH, Hallostr. 30, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gunter Teschner, Hallostr. 30, 45141 Essen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols Franzke und Partner, Schlüterstr. 53, 10629 Berlin
zusätzlich beteiligt:
SCP Retail Properties A VIII S.a.r.l.
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag des Sachwalters vom 26.03.2025 aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 2 InsO und
d. Gl. SCP Retaill Properties aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 2 InsO und
der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO.
Denn es sind Umstände bekannt geworden, die erwarten lassen, dass die Aufrechterhaltung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird. Auch drohen durch sie erhebliche Nachteile für die Antragstellerin/den Antragsteller, § 272 Abs. 1 Nr. 2 InsO.
Durch den Wegfall einer zu erwartenden Zahlung kann nicht hinreichend Geld der Sanierung zugeführt werden.Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal, Telefon: 0202 245070, Fax: 0202 2450777.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
166 IN 111/22
Amtsgericht Essen, 29.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 111/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 20407 eingetragenen Teschner Plan+Bau GmbH, Hallostr. 30, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gunter Teschner, Hallostr. 30, 45141 Essen
Die na…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 111/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 20407 eingetragenen Teschner Plan+Bau GmbH, Hallostr. 30, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gunter Teschner, Hallostr. 30, 45141 Essen
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
166 IN 111/22
Amtsgericht Essen, 22.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 111/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 20407 eingetragenen Teschner Plan+Bau GmbH, Hallostr. 30, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gunter Teschner, Hallostr. 30, 45141 Essen
ist am…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 111/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 20407 eingetragenen Teschner Plan+Bau GmbH, Hallostr. 30, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gunter Teschner, Hallostr. 30, 45141 Essen
ist am 14.07.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
166 IN 111/22
Amtsgericht Essen, 18.07.2025
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