Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TexTech GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Im Wiesengrund 44, 49509 Recke
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 7642
EUID
DER2706.HRB7642
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
81 IN 33/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Frank Stanitzke
Adresse
Möserstraße 33, 49074 Osnabrück
Telefon
0541/3576-311
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.05.2024 , 10:10 Uhr
Eröffnung
01.08.2024 , 07:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.09.2024
Berichtstermin
24.09.2024 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
24.09.2024 , 10:30 Uhr
Prüfungsstichtag
07.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Textile Aufbereitung und Logistik.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TexTech GmbH ist am 23.05.2024 durch das Amtsgericht Münster eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Stanitzke bestellt, wobei Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit dessen Zustimmung wirksam sind und Zahlungen an die Schuldnerin untersagt wurden. Im weiteren Verfahrensverlauf sollen nachträglich angemeldete Forderungen (lfd. Nr. 11 bis 14) im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag ist der 07.11.2025. Am 14.02.2025 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit bei Gericht eingereicht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TexTech GmbH ist am 01.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war zuvor bereits am 23.05.2024 Rechtsanwalt Frank Stanitzke bestellt worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 22.05.2024. Ford…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TexTech GmbH ist am 01.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war zuvor bereits am 23.05.2024 Rechtsanwalt Frank Stanitzke bestellt worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 22.05.2024. Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 03.09.2024 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin war am 24.09.2024 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf sind die nachträglich angemeldeten Forderungen lfd. Nr. 11 bis 14 im schriftlichen Verfahren geprüft worden, wobei der Prüfungsstichtag der 07.11.2025 ist. Zudem hat der Insolvenzverwalter am 14.02.2025 die Anzeige der Masseunzulänglichkeit bei Gericht eingereicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 33/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7642 eingetragenen TexTech GmbH, Im Wiesengrund 44, 49509 Recke, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Valentina Poliwko, Malvenweg 8, 49477 Ib…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 33/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7642 eingetragenen TexTech GmbH, Im Wiesengrund 44, 49509 Recke, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Valentina Poliwko, Malvenweg 8, 49477 Ibbenbüren
ist am 23.05.2024, um 10:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Stanitzke, Möserstraße 33, 49074 Osnabrück bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
81 IN 33/24
Amtsgericht Münster, 23.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 33/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7642 eingetragenen TexTech GmbH, Im Wiesengrund 44, 49509 Recke, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Valentina Poliwko, Malvenweg 8, 49477 Ibbenbüren
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Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 33/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7642 eingetragenen TexTech GmbH, Im Wiesengrund 44, 49509 Recke, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Valentina Poliwko, Malvenweg 8, 49477 Ibbenbüren
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 11 bis 14 im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B niedergelegt.
81 IN 33/24
Amtsgericht Münster, 17.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 33/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7642 eingetragenen TexTech GmbH, Im Wiesengrund 44, 49509 Recke, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Valentina Poliwko, Malvenweg 8, 49477 Ibbenbüren
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Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 33/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7642 eingetragenen TexTech GmbH, Im Wiesengrund 44, 49509 Recke, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Valentina Poliwko, Malvenweg 8, 49477 Ibbenbüren
ist am 14.02.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
81 IN 33/24
Amtsgericht Münster, 18.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 33/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7642 eingetragenen TexTech GmbH, Im Wiesengrund 44, 49509 Recke, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Valentina Poliwko, Malvenweg 8, 49477 Ibbenbüren
wird wegen Zahlungsunfähigk…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 33/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7642 eingetragenen TexTech GmbH, Im Wiesengrund 44, 49509 Recke, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Valentina Poliwko, Malvenweg 8, 49477 Ibbenbüren
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2024, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Frank Stanitzke, Möserstraße 33, 49074 Osnabrück, Telefon: 0541/3576-311, Fax: 054126979.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 24.09.2024, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
81 IN 33/24
Amtsgericht Münster, 01.08.2024
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