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Insolvenzprofil
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das Betreiben einer Textilreinigung und entsprechender Annahmestellen
Am 18.07.2025 um 15:29 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Textilpflege Scharmann GmbH in Frankfurt am Main wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Verfügungsbefugnis des Schuldners eingeschränkt und auf die Insolvenzverwalterin übertragen. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann bestellt worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 06.10.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 20.10.2025 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen.
Originalbekanntmachung
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