Sammlung, Sortierung und Erfassung und der Handel mit Alttextilien, Schuhen und Federbetten und auch Sekundärrohstoffen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Textilrecycling Heuer GmbH ist Gegenstand zweier Bekanntmachungen des Amtsgerichts Hannover. Im Antragsverfahren wurde am 07.02.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Berend Böhme zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Später wurde in dem eröffneten Insolvenzverfahren eine besondere Gläubigerversammlung für den 21.10.2025 anberaumt, die der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters dient. Dazu gehört die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer zur Beilegung von Haftungsansprüchen in Höhe von 141.788,96 EUR durch Zahlung von 100.000,00 EUR an die Insolvenzmasse.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 59/25 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Textilrecycling Heuer GmbH, Löwenberger Straße 9, 30966 Hemmingen, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 211201), vertr. d.: Hendrik Heuer, Löwenberger Straße 9, 30966 Hemmingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung …
905 IN 59/25 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Textilrecycling Heuer GmbH, Löwenberger Straße 9, 30966 Hemmingen, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 211201), vertr. d.: Hendrik Heuer, Löwenberger Straße 9, 30966 Hemmingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 21.10.2025, 11:30 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin zur Beilegung der gegen ihn bestehenden Haftungsansprüche in Höhe von 141.788,96 EUR durch Zahlung eines Vergleichsbetrags von 100.000,00 EUR an die Insolvenzmasse
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 59/25 - 0 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Textilrecycling Heuer GmbH, Löwenberger Straße 9, 30966 Hemmingen, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 211201), vertr. d.: Hendrik Heuer, Löwenberger Straße 9, 30966 Hemmingen, (Geschäftsführer), ist am 07.02.2025 um 13:26 Uhr die vorläufige Verwaltun…
905 IN 59/25 - 0 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Textilrecycling Heuer GmbH, Löwenberger Straße 9, 30966 Hemmingen, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 211201), vertr. d.: Hendrik Heuer, Löwenberger Straße 9, 30966 Hemmingen, (Geschäftsführer), ist am 07.02.2025 um 13:26 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Berend Böhme, Hinüberstr. 4, 30175 Hannover, Tel.: 0511 12 33 26 80, Fax: 0511 12 33 26 82 0, Internet: www.bo-oelb.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 07.02.2025
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