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Insolvenzprofil
TF Projektentwicklungs- GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 26912
EUID
DEG1312.HRB26912
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
35 IN 154/18
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Joachim Sauerbrei
Adresse
Veilchenweg 27, 98617 Meiningen
Termine & Fristen
Schlusstermin
02.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TF Projektentwicklungs- GmbH ist eröffnet. Der Verwalter hat seine Vergütung festsetzen lassen, basierend auf einer Insolvenzmasse von 22.752,17 EUR sowie einem Zuschlag von 20 % aufgrund fehlender Mitwirkung des Geschäftsführers und erhöhtem Aufwand bei der Aufarbeitung von Drittschuldnerforderungen. Zudem wurden Aufwandsentschädigungen für 79 Zustellungen gewährt. Das Amtsgericht Potsdam hat einen Schlusstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, zur Erörterung der Schlussrechnung und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis auf den 02. Juni 2025 bestimmt. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 406.326,12 EUR, während für die Verteilung an die Gläubiger eine Masse von 22.514,57 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 154/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
TF Projektentwicklungs- GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26912 P), Straße der Jugend 165-169, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Sauerbrei, Veilchenweg 27, 98617 Meiningen wurde die Vergütung des Verwalters festgesetzt.
Gründ…
35 IN 154/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
TF Projektentwicklungs- GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26912 P), Straße der Jugend 165-169, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Sauerbrei, Veilchenweg 27, 98617 Meiningen wurde die Vergütung des Verwalters festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Gemäß § 1 InsVV richtet sich die Vergütung nach der Insolvenzmasse. Diese beträgt im Verfahren 22.752,17 EUR. Abzüge waren nicht vorzunehmen. Hinzuzusetzen war die noch einzunehmende Umsatzsteuererstattung aus der Vergütung. Diese ist im Voraus bei der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters nur in der Höhe zu berücksichtigen, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (Beschluss des BGH vom 26.02.2015, Az. IX ZB 9/13). Ausgehend von dieser Insolvenzmasse beträgt die Regelvergütung xx EUR (gem. § 2 Abs. 1 InsVV a. F.). Diese Regelvergütung deckt die Tätigkeit des Verwalters in einem sogenannten Normalverfahren ab. Vorliegend beantragte der Verwalter zuzüglich zur Festsetzung der Regelvergütung einen Zuschlag von 20%. Die fehlende Mitwirkung des Geschäftsführers führte zu einem Mehraufwand bei der Verfahrensabwicklung. Weiterhin ergab sich ein erhöhter Aufwand bei der Aufarbeitung der Drittschuldnerforderungen, da nur unvollständige Unterlagen vorlagen. Trotz des Aufwandes konnte keine Forderung zur Masse realisiert werden. Der beantragte Zuschlag ist angemessen. Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung pro Zustellung gewährt. Die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Gläubiger gehört regelmäßig nicht zu den Aufgaben des Verwalters und ist gesondert zu vergüten. Der Verwalter hat 79 Zustellungen vorgenommen. Weiterhin erhält der Verwalter die Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV a. F. sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
35 IN 154/18, Amtsgericht Potsdam, 15. April 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 154/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
TF Projektentwicklungs- GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26912 P), Straße der Jugend 165 - 169, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Sauerbrei, Veilchenweg 27, 98617 Meiningen
wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträgl…
35 IN 154/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
TF Projektentwicklungs- GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26912 P), Straße der Jugend 165 - 169, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Sauerbrei, Veilchenweg 27, 98617 Meiningen
wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 02.06.2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 15. April 2025, 35 IN 154/18
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 154/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
TF Projektentwicklungs- GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26912 P), Straße der Jugend 165-169, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Sauerbrei
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der…
35 IN 154/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
TF Projektentwicklungs- GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26912 P), Straße der Jugend 165-169, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Sauerbrei
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, AZ: 35 IN 154/18 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 406.326,12 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 22.514,57 EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam 15.04.2025
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