Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TFC UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bohlweg 39, 38100 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 209863
EUID
DEP1103.HRB209863
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 32/26
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung des Eröffnungsantrags
01.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Ausübung bürokaufmännischer Tätigkeiten, insbesondere Texterstellung, Autorentätigkeit, Veröffentlichungen von Medien in Print und Online sowie Beratungstätigkeiten in diesem Bereich gegenüber Unternehmen, Privatpersonen und Freiberuflern.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TFC UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Braunschweig ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung erging gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 32/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TFC UG (haftungsbeschränkt), Bohlweg 39, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209863), vertr. d.: Torsten Fuhrmann, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1…
273 IN 32/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TFC UG (haftungsbeschränkt), Bohlweg 39, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209863), vertr. d.: Torsten Fuhrmann, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Braunschweig eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Braunschweig an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 01.06.2026
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