Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 13473
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Insolvenzprofil
TFS Wintergarten GmbH
Verfahrensfortschritt
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2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schleusenstraße 16-18, 46282 Dorsten
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 13473
EUID
DER2507.HRB13473
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
166 IN 76/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Barbara Teerling
Adresse
Tigg 5a, 45711 Datteln
Termine & Fristen
Aufhebung
05.05.2026 , 11:18 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Fenstern, Türen und Wintergärten, Montage von Fenstern, Türen und Wintergärten, Handel mit NE-Metallen, Aufzugstechnik, Handel mit Bauelementen, Handel mit Vordächern und dazugehörigen Teilen und Zubehören, An- und Verkauf von Fahrzeugen, Vermietung von Fahrzeugen und Pflegen von Fahrzeugen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TFS Wintergarten GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13473, wird heute, am 05.05.2026, um 11:18 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Die gesetzlich vertretene Geschäftsführerin ist Frau Daniela Bandula. Als Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Barbara Teerling bestellt. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts abzugeben. Die Frist für die Einlegung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 76/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13473 eingetragenen TFS Wintergarten GmbH, Schleusenstr. 16-18, 46282 Dorsten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Daniela Bandula, Hauskampstr. 33 a, …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 76/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13473 eingetragenen TFS Wintergarten GmbH, Schleusenstr. 16-18, 46282 Dorsten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Daniela Bandula, Hauskampstr. 33 a, 45476 Mülheim an der Ruhr
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Barbara Teerling, Tigg 5a, 45711 Datteln
wird heute, am 05.05.2026, um 11:18 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
166 IN 76/17
Amtsgericht Essen, 05.05.2026
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