Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sieg GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Nünningstr. 36, 45141 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 5665
EUID
DER2503.HRB5665
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
165 IN 27/13
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Andreas Lachmann
Adresse
Bleichstr. 8 - 10, 40211 Düsseldorf
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme im schriftlichen Verfahren
24.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung, Herstellung und Unterhaltung von Projekten des Garten-, Landschafts- und Wegebaues einschließlich aller dazugehörigen Arbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sieg GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Essen hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 24.06.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung des Verwalters, zum Schlussverzeichnis der Forderungen sowie zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse Stellung zu nehmen. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 2.825.405,35 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 548.213,95 EUR zur Verfügung. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurde die Regelvergütung zuzüglich Zuschlägen in Höhe des 3,8-fachen Regelsatzes gemäß § 2 Abs. 1 InsVV nach einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 1.568.896,96 EUR. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 27/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 5665 eingetragenen Sieg GmbH, Nünningstr. 36, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Dipl.-Betriebswirtin Ulrike Sieg-Rieß, Nünningstr. 36, 45141 Es…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 27/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 5665 eingetragenen Sieg GmbH, Nünningstr. 36, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Dipl.-Betriebswirtin Ulrike Sieg-Rieß, Nünningstr. 36, 45141 Essen und Herrn Dipl. Ing. Andreas Rieß, Nünningstr. 36, 45141 Essen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Lachmann, Bleichstr. 8 - 10, 40211 Düsseldorf
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
24.06.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
165 IN 27/13
Amtsgericht Essen, 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 27/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 5665 eingetragenen Sieg GmbH, Nünningstr. 36, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Dipl.-Betriebswirtin Ulrike Sieg-Rieß, Nünningstr. 36, 45141 Es…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 27/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 5665 eingetragenen Sieg GmbH, Nünningstr. 36, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Dipl.-Betriebswirtin Ulrike Sieg-Rieß, Nünningstr. 36, 45141 Essen und Herrn Dipl. Ing. Andreas Rieß, Nünningstr. 36, 45141 Essen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 2.825.405,35 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 548.213,95 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
165 IN 27/13
Amtsgericht Essen, 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 27/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 5665 eingetragenen Sieg GmbH, Nünningstr. 36, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Dipl.-Betriebswirtin Ulrike Sieg-Rieß, Nünningstr. 36, 45141 Es…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 27/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 5665 eingetragenen Sieg GmbH, Nünningstr. 36, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Dipl.-Betriebswirtin Ulrike Sieg-Rieß, Nünningstr. 36, 45141 Essen und Herrn Dipl. Ing. Andreas Rieß, Nünningstr. 36, 45141 Essen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht zu veröffentlichen.Festgesetzt wurde die Regelvergütung zuzüglich Zuschlägen in Höhe des 3,8-fachen Regelsatzes gemäß § 2 Abs. 1 InsVV nach einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) in Höhe von 1.568.896,96 €.
Die Zuschläge erfolgen auf Grund der mehrjährigen Begleitung bzw. Überwachung angearbeiteter Bauvorhaben, der intensiven Tätigkeit im Bereich des Avalmanagements, des Betriebsübergangs, den Problemen im Rahmen der umfangreichen Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten und im Hinblick auf den Lieferantenpool und der großen Zahl an Gläubigern.
Im Wege der Gesamtschau erscheint hier ein Zuschlag in Höhe des 3,8 fachen Regelsatzes angemessen
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss mit den festgesetzten Beträgen kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 eingesehen werden.
165 IN 27/13
Amtsgericht Essen, 05.05.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.