Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TGS Global Traders GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Randstraße 111, 22525 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 137905
EUID
DEK1101.HRB137905
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 237/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.04.2026 , 11:55 Uhr
Aufhebung vorläufiger Maßnahmen
06.05.2026
Aufhebung vorläufiger Maßnahmen
24.06.2026
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.07.2026 , 13:45 Uhr
Eröffnung
20.08.2026 , 11:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.10.2026
Prüfungstermin
16.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Gastronomie, der Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TGS Global Traders GmbH mit Sitz in Hamburg ist Gegenstand dieser Bekanntmachungen. Am 23.04.2026 hat das Amtsgericht Hamburg die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens sowie weiterer Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO getroffen und Rechtsanwältin Karen Geberbauer zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Am 06.05.2026 wurde dieser Beschluss beschränkt aufgehoben, wobei die Verfügungsbefugnis der vorläufigen Verwalterin zur Begleichung von Verfahrenskosten aufrechterhalten wurde. Der weitere Verlauf wird durch den Beschluss vom 24.06.2026 abgeschlossen, in dem die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben wird. Das Verfahren befindet sich somit im Stadium der Aufhebung der vorläufigen Maßnahmen.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TGS Global Traders GmbH in Hamburg ist Gegenstand mehrerer Bekanntmachungen des Amtsgerichts Hamburg. Zunächst wurde am 23.04.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Karen Geberbauer zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Dieser Bes…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TGS Global Traders GmbH in Hamburg ist Gegenstand mehrerer Bekanntmachungen des Amtsgerichts Hamburg. Zunächst wurde am 23.04.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Karen Geberbauer zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Dieser Beschluss wurde am 06.05.2026 beschränkt aufgehoben, wobei die Verfügungsbefugnis der Verwalterin zur Begleichung von Verfahrenskosten aufrechterhalten blieb. Am 24.06.2026 wurde der Beschluss vom 23.04.2026 über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung und weiterer Maßnahmen vollständig aufgehoben. Anschließend, am 22.07.2026, wurde erneut die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Karen Geberbauer erneut zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Das Verfahren befindet sich somit aktuell im Stadium der vorläufigen Maßnahmen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TGS Global Traders GmbH mit Sitz in Hamburg ist am 20.08.2026 eröffnet worden. Zuvor waren vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und später aufgehoben worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin sowie zur endgültigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Karen Geber…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TGS Global Traders GmbH mit Sitz in Hamburg ist am 20.08.2026 eröffnet worden. Zuvor waren vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und später aufgehoben worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin sowie zur endgültigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Karen Geberbauer bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16.10.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 16.11.2026. Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zur Person der Verwalterin oder zur Einsetzung eines Gläubigerausschusses sind bis zu diesem Stichtag schriftlich bei Gericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 88/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TGS Global Traders GmbH, Gegenstand des Unternehmens ist die Gastronomie, der Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export, Randstraße 111, 22525 Hamburg (AG Hamburg, HRB 137905), vertr. d.: Bhumika Thapa (Geschäft…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 88/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TGS Global Traders GmbH, Gegenstand des Unternehmens ist die Gastronomie, der Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export, Randstraße 111, 22525 Hamburg (AG Hamburg, HRB 137905), vertr. d.: Bhumika Thapa (Geschäftsführerin)
ist am 23.4.2026 um 11:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karen Geberbauer, Borgfelder Straße 64, 20537 Hamburg, Tel.: 040 - 334 645 20 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67h IN 88/26
Amtsgericht Hamburg, 23.04.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67h IN 88/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der TGS Global Traders GmbH,
Gegenstand des Unternehmens ist die Gastronomie, der Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export, Randstraße 111, 22525 Hamburg (AG Hamburg, HRB 137905), vertr. d.: Bhumika Thapa, (Geschäftsführerin),
wurde der Beschluss …
67h IN 88/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der TGS Global Traders GmbH,
Gegenstand des Unternehmens ist die Gastronomie, der Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export, Randstraße 111, 22525 Hamburg (AG Hamburg, HRB 137905), vertr. d.: Bhumika Thapa, (Geschäftsführerin),
wurde der Beschluss vom über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 06.05.2026 beschränkt aufgehoben. Die Verfügungsbefugnis der vorläufigen Insolvenzverwalterin zur Begleichung aller Verfahrenskosten gem. § 25 Abs.2 InsO (analog) wird aufrechterhalten.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg, 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67h IN 88/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
TGS Global Traders GmbH, Gegenstand des Unternehmens ist die Gastronomie, der Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export, Randstraße 111, 22525 Hamburg (AG Hamburg, HRB 137905), vertr. d.: Bhumika Thapa, Eidelstedter Weg 142A, 25469 Halstenbek, …
67h IN 88/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
TGS Global Traders GmbH, Gegenstand des Unternehmens ist die Gastronomie, der Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export, Randstraße 111, 22525 Hamburg (AG Hamburg, HRB 137905), vertr. d.: Bhumika Thapa, Eidelstedter Weg 142A, 25469 Halstenbek, (Geschäftsführerin),
wurde der Beschluss vom 23.04.2026 über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg, 24.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 237/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der TGS Global Traders GmbH, Randstraße 111, 22525 Hamburg (AG Hamburg, HRB 137905), vertr. d.: Bhumika Thapa, Eidelstedter Weg 142A, 25469 Halstenbek, (Geschäftsführerin),
ist am 22.7.2026 um 13:45 Uhr die vorläufige Ve…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 237/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der TGS Global Traders GmbH, Randstraße 111, 22525 Hamburg (AG Hamburg, HRB 137905), vertr. d.: Bhumika Thapa, Eidelstedter Weg 142A, 25469 Halstenbek, (Geschäftsführerin),
ist am 22.7.2026 um 13:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karen Geberbauer, Borgfelder Straße 64, 20537 Hamburg, Tel.: 040 - 334 645 20 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67h IN 237/26
Amtsgericht Hamburg, 22.07.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67h IN 237/26 : Über das Vermögen der TGS Global Traders GmbH, Randstraße 111, 22525 Hamburg (AG Hamburg, HRB 137905), vertr. d.: Bhumika Thapa (Geschäftsführerin),
ist am 20.08.2026 um 11:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Karen Geberbauer, Borgfelder Straße 64, 205…
67h IN 237/26 : Über das Vermögen der TGS Global Traders GmbH, Randstraße 111, 22525 Hamburg (AG Hamburg, HRB 137905), vertr. d.: Bhumika Thapa (Geschäftsführerin),
ist am 20.08.2026 um 11:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Karen Geberbauer, Borgfelder Straße 64, 20537 Hamburg, Tel.: 040 - 334 645 20.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.10.2026 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 16.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (16.10.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (16.11.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 21.08.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
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