Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TGS Global Traders GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Randstraße 111, 22525 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 137905
EUID
DEK1101.HRB137905
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 88/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Karen Geberbauer
Adresse
Borgfelder Straße 64, 20537 Hamburg
Telefon
040 - 334 645 20
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.04.2026 , 11:55 Uhr
Beschränkte Aufhebung
06.05.2026
Aufhebung vorläufiger Maßnahmen
24.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Gastronomie, der Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TGS Global Traders GmbH mit Sitz in Hamburg ist Gegenstand dieser Bekanntmachungen. Am 23.04.2026 hat das Amtsgericht Hamburg die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens sowie weiterer Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO getroffen und Rechtsanwältin Karen Geberbauer zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Am 06.05.2026 wurde dieser Beschluss beschränkt aufgehoben, wobei die Verfügungsbefugnis der vorläufigen Verwalterin zur Begleichung von Verfahrenskosten aufrechterhalten wurde. Der weitere Verlauf wird durch den Beschluss vom 24.06.2026 abgeschlossen, in dem die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben wird. Das Verfahren befindet sich somit im Stadium der Aufhebung der vorläufigen Maßnahmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 88/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TGS Global Traders GmbH, Gegenstand des Unternehmens ist die Gastronomie, der Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export, Randstraße 111, 22525 Hamburg (AG Hamburg, HRB 137905), vertr. d.: Bhumika Thapa (Geschäft…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 88/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TGS Global Traders GmbH, Gegenstand des Unternehmens ist die Gastronomie, der Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export, Randstraße 111, 22525 Hamburg (AG Hamburg, HRB 137905), vertr. d.: Bhumika Thapa (Geschäftsführerin)
ist am 23.4.2026 um 11:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karen Geberbauer, Borgfelder Straße 64, 20537 Hamburg, Tel.: 040 - 334 645 20 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67h IN 88/26
Amtsgericht Hamburg, 23.04.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67h IN 88/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der TGS Global Traders GmbH,
Gegenstand des Unternehmens ist die Gastronomie, der Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export, Randstraße 111, 22525 Hamburg (AG Hamburg, HRB 137905), vertr. d.: Bhumika Thapa, (Geschäftsführerin),
wurde der Beschluss …
67h IN 88/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der TGS Global Traders GmbH,
Gegenstand des Unternehmens ist die Gastronomie, der Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export, Randstraße 111, 22525 Hamburg (AG Hamburg, HRB 137905), vertr. d.: Bhumika Thapa, (Geschäftsführerin),
wurde der Beschluss vom über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 06.05.2026 beschränkt aufgehoben. Die Verfügungsbefugnis der vorläufigen Insolvenzverwalterin zur Begleichung aller Verfahrenskosten gem. § 25 Abs.2 InsO (analog) wird aufrechterhalten.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg, 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67h IN 88/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
TGS Global Traders GmbH, Gegenstand des Unternehmens ist die Gastronomie, der Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export, Randstraße 111, 22525 Hamburg (AG Hamburg, HRB 137905), vertr. d.: Bhumika Thapa, Eidelstedter Weg 142A, 25469 Halstenbek, …
67h IN 88/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
TGS Global Traders GmbH, Gegenstand des Unternehmens ist die Gastronomie, der Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export, Randstraße 111, 22525 Hamburg (AG Hamburg, HRB 137905), vertr. d.: Bhumika Thapa, Eidelstedter Weg 142A, 25469 Halstenbek, (Geschäftsführerin),
wurde der Beschluss vom 23.04.2026 über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg, 24.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 237/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der TGS Global Traders GmbH, Randstraße 111, 22525 Hamburg (AG Hamburg, HRB 137905), vertr. d.: Bhumika Thapa, Eidelstedter Weg 142A, 25469 Halstenbek, (Geschäftsführerin),
ist am 22.7.2026 um 13:45 Uhr die vorläufige Ve…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 237/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der TGS Global Traders GmbH, Randstraße 111, 22525 Hamburg (AG Hamburg, HRB 137905), vertr. d.: Bhumika Thapa, Eidelstedter Weg 142A, 25469 Halstenbek, (Geschäftsführerin),
ist am 22.7.2026 um 13:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karen Geberbauer, Borgfelder Straße 64, 20537 Hamburg, Tel.: 040 - 334 645 20 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67h IN 237/26
Amtsgericht Hamburg, 22.07.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
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